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Causa Josef Kentenich: Neue wissenschaftliche Studie hinterfragt zentrale Quellengrundlage der öffentlichen Vorwürfe
Die "Causa Kentenich" berührend ist in der bei HERDER erscheinenden "RÖMISCHEN QUARTALSCHRIFT" ein wissenschaftlicher Artikel von Paul Oberholzer SJ publiziert worden, der sich mit dem "Umgang mit archivierten Zeugenaussagen bei einem Seligsprechungsverfahren" beschäftigt (Foto: Neuenhofer)
Hbre. Paul Oberholzer SJ fordert in der bei Herder erscheinenden „Römischen Quartalschrift für Christliche Altertumskunde und Kirchengeschichte“ einen sorgfältigen Umgang mit archivierten Zeugenaussagen in Seligsprechungsverfahren. Der Artikel trägt den Titel „Reflexionen zum Umgang mit archivierten Zeugenaussagen bei einem Seligsprechungsverfahren – ein Fallbeispiel aus der Causa Josef Kentenich“ und er macht deutlich, dass es beim Blick auf ein solches Verfahren um die wissenschaftliche Tragfähigkeit der Quellenbasis geht, auf die sich eine mögliche folgenreiche öffentliche Debatte stützen kann.
Archivierte Zeugenaussagen sind Teil einer komplexen Quellenlage
Oberholzer beschreibt Selig- und Heiligsprechungsverfahren als Spannungsfeld zwischen bestehender Verehrung einer Persönlichkeit und wissenschaftlicher Quellenarbeit. Sowohl positive als auch kritische Erinnerungen gehörten zum Gesamtbild charismatischer Gründerfiguren. Im Fall Josef Kentenichs verweist er auf eine „seit Jahrzehnten bestehende und zugelassene Kontroverse“, in der positive wie negative Stimmen innerhalb der Kirche präsent seien.
Der Beitrag konzentriert sich dabei nicht auf eine abschließende Bewertung Kentenichs, sondern auf die methodische Frage, wie mit archivierten Zeugenaussagen in einem Seligsprechungsverfahren umzugehen ist. Ausgangspunkt ist die 2020 veröffentlichte „Archivdokumentation“ von Alexandra von Teuffenbach über Aussagen ehemaliger Schönstätter Marienschwestern.
Cover der wissenschaftlichen Publikation "RÖMISCHE QUARTALSCHRIFT für Christliche Altertumskunde und Kirchengeschichte (HERDER.de)
Kritik an Methode und Editionspraxis
Breiten Raum nimmt Oberholzers Kritik an formalen und wissenschaftlichen Schwächen dieser Veröffentlichung ein. Wiederholt beanstandet er fehlende Angaben zu Ort, Datum und Einordnung einzelner Dokumente. Teilweise fehlten grundlegende Informationen zu Quellen und Archivsignaturen. Die Autorin stelle zwar Editionskriterien auf, halte diese aber selbst nicht konsequent ein.
Besonders kritisch bewertet Oberholzer, dass Auswahlkriterien der Dokumente nicht offengelegt würden. Dadurch entstehe der Eindruck einer „ganz willkürlich zusammengestellten“ Sammlung. Zudem fehle eine Einordnung des verwendeten Archivbestandes sowie eine Erklärung, warum bestimmte Quellen aufgenommen und andere nicht berücksichtigt worden seien. So konstatiert er z.B., dass von Teuffenbach ausschließlich aus dem Quellenfundus jener Gruppierung schöpfe, die sich durch eine negative Erinnerung an Josef Kentenich auszeichne.
Auch sprachliche und editorische Mängel hebt Oberholzer deutlich hervor. Er nennt fehlerhafte Zeichensetzung, inkonsequente Namensschreibungen, grammatische Fehler und Unklarheiten bei Zitaten und Quellenwiedergaben. Teilweise seien sprachliche Fehler in Dokumenten nicht mit dem editorischen Hinweis „[sic]“ gekennzeichnet worden. Dadurch bleibe offen, ob es sich um Fehler der Originalquelle oder um Abschreibfehler handle.
Der Jesuit sieht darin nicht bloß Nebensächlichkeiten. Gerade bei einer Veröffentlichung, die wissenschaftlichen Anspruch erhebe und erhebliche Konsequenzen für ein Seligsprechungsverfahren haben könne, seien Genauigkeit und Transparenz unverzichtbar. Die Vielzahl formaler Mängel schwäche aus seiner Sicht auch die Glaubwürdigkeit der inhaltlichen Aussagen.
Keine vorschnellen Urteile
Oberholzer kritisiert zudem, dass Zeugenaussagen teilweise wie unmittelbare Beweise behandelt würden, ohne ausreichend nach ihrem Entstehungskontext zu fragen. Erinnerungen seien keine objektiven Momentaufnahmen, sondern würden sich im Laufe der Zeit verändern und können von späteren Erfahrungen geprägt sein.
Deshalb fordert er eine stärkere Berücksichtigung historischer Quellenkritik und der sogenannten „Memory Studies“, also der wissenschaftlichen Erforschung kollektiver Erinnerung. Gerade bei Aussagen, die Jahrzehnte nach den geschilderten Ereignissen entstanden seien, brauche es besondere methodische Sorgfalt.
Mehrfach betont Oberholzer, sein Beitrag liefere keine Antwort auf die Frage, ob Josef Kentenich geistlichen, seelischen oder sexuellen Missbrauch begangen habe. Die vorliegenden Mängel der Dokumentation ließen nach seiner Einschätzung keine abschließenden Aussagen über Kentenich zu.
Fragen an künftige Verfahren
Zum Schluss weitet Oberholzer den Blick auf grundsätzliche Fragen kirchlicher Seligsprechungsverfahren. Er fragt, wie kritische Stimmen künftig besser in solche Prozesse eingebunden werden können. Dabei erinnert er an den früheren „Advocatus diaboli“, dessen Aufgabe darin bestand, Gegenargumente in ein Verfahren einzubringen.
Gerade bei historischen Missbrauchsvorwürfen sei besondere Vorsicht nötig, weil weder Beschuldigte noch mutmaßlich Betroffene meist noch befragt werden könnten. Deshalb fordert Oberholzer einen methodisch besonders sorgfältigen Umgang mit archivalischen Zeugenaussagen.
Gesamtwürdigung der Zeugnisse
Mit seinem Beitrag ordnet Oberholzer die Debatte um die Causa Josef Kentenich in einen größeren wissenschaftlichen Zusammenhang ein: Nicht die bloße Existenz archivierter Vorwürfe erlaubt bereits ein abschließendes Urteil, sondern erst ihre quellenkritische Prüfung im Kontext der Gesamtwürdigung aller Zeugnisse.
Mehr Informationen
- DOWNLOAD-Möglichkeit des Artikels von Paul Oberholzer bei herder.de.
- Zu Pater Paul Oberholzer SJ: jesuiten.org
