Prävention gegen sexuellen Missbrauch an Minderjährigen und erwachsenen Schutzbefohlenen

Stand: September 2022

Präventions-Konzept der Schönstatt-Bewegung Deutschland

Dieses Konzept orientiert sich an der „Rahmenordnung – Prävention gegen sexualisierte Gewalt an Minderjährigen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz“ (Handreichung vom Ständigen Rat der Deutschen Bischofskonferenz vom 21. Juni 2021) und beschreibt die Umsetzung im Hinblick auf die in der deutschen Schönstatt-Bewegung föderativ verbundenen Gemeinschaften, diözesanen Zentren und Initiativen.

Die Spiritualität Schönstatts ist darauf ausgerichtet, Wege und Erfahrungen anzubieten, durch die Menschen ein Mehr an Freiheit, Selbstständigkeit und Selbstbestimmung, ein Mehr an Beziehung und Gemeinschaft, ein Mehr an geistlicher Erfahrung und an lebendigem Glauben erleben können und Inspiration und Ermutigung finden für ihren Alltag und für ein christliches und verantwortliches Engagement in unserer Zeit. Wir sind uns dabei der hohen Bedeutsamkeit eines achtsamen Umgangsstils bewusst, da in der Pädagogik Schönstatts personale Beziehungen und Bindungen eine wichtige Rolle spielen.

Achtsamkeit, Wertschätzung und Respekt in der Begegnung mit jedem Menschen, mit seiner Situation und seinem Schicksal ist uns ein zentrales geistliches und menschliches Anliegen.

Die spirituelle Wurzel der Schönstatt-Bewegung, das Liebesbündnis mit der Gottesmutter Maria, soll zu einer ganzheitlichen Bündniskultur werden, in der sich die persönliche, freie Entscheidungsfähigkeit des Einzelnen und auch ein wertschätzendes und gemeinschaftliches Miteinander entfalten.

Geistliche und sexualisierte Gewalt stehen im Gegensatz zu unseren Überzeugungen und zerstören unser grundlegendes Anliegen. Prävention ist uns daher ein nachhaltiges Anliegen. Alle Maßnahmen und Lernschritte im Sinne einer größeren Sensibilität und Achtsamkeit sollen von einem echten Verstehen und Mitfühlen geprägt sein mit dem, was Betroffene erleben.

Details und verschiedene Maßnahmen werden in folgenden Dokumenten beschrieben:

  • Vorbeugende Maßnahmen, die darauf zielen, das Risiko sexualisierter Gewalt zu senken (primäre Prävention)
  • Umgang mit Verdachts- und Missbrauchsfällen; Maßnahmen und Hilfen, um möglichst frühzeitig eventuelle Vorfälle wirksam und hilfreich anzugehen (sekundäre Prävention)
  • Evaluation, um aus konkreten Erfahrungen strukturbezogene Aspekte zu erkennen und Risiken künftig zu mindern (tertiäre Prävention)

Dieses Konzept ist grundlegend für die gesamte Schönstatt-Bewegung in Deutschland. Es gilt auch als Orientierung für die Präventions- und Schutzkonzepte der eigenständigen Institute und Institutionen Schön­statts (Säkularinstitute, Diözesanpriester, die in der Bewegung mitarbeiten, eigenständige Institutionen
wie Schulen, Tagungszentren und Bildungshäuser), setzt diese jedoch voraus und kann sie nicht ersetzen. Diese Institutionen veröffentlichen eigenständig ihre Präventionskonzepte, ihre Ansprechpersonen und externen Beauftragten.

Ansprechpersonen für die Schönstatt-Bewegung in Deutschland:

  • Elisabeth Helmich, Diplom-Sozialarbeiterin/Pädagogik:
    Telefon: 02568-8584998
    E-Mail: elisabeth.helmich@schoenstatt.de

  • Klaus Glas, Psychologischer Psychotherapeut
    Telefon: 06655 749896
    E-Mail: klaus.glas@schoenstatt.de

Diskretion und Vertraulichkeit für Betroffene und deren Angehörige wird zugesichert. Dies gilt auch und besonders für einen Fall von sexualisierter Gewalt im Raum bzw. bei Veranstaltungen der Schönstatt-Bewegung. Die Ansprechpersonen werden gemeinsam mit den Betroffenen bzw. Meldenden und in Abhängigkeit von Ihnen Wege zur Unterstützung suchen und mögliche nächste Schritte klären.

Externe Beschwerdewege und Beratungsmöglichkeiten:

Personen, die im Raum der Schönstatt-Bewegung sexualisierte Gewalt erfahren haben oder vermuten, können selbstverständlich auch externe (Fach-)Beratungsstellen aufsuchen. Adressen für Anlaufstellen vor Ort sind im Internet – z. B. über folgende Seiten – zu finden:

Auch die entsprechenden Kontaktstellen des jeweiligen Bistums sind eine Möglichkeit.

Primäre Prävention:

Vorbeugende Maßnahmen, die darauf zielen, das Risiko sexualisierter Gewalt zu senken

Die Prävention gegen sexuellen Missbrauch und sexuelle Gewalt ist für uns ein integraler Bestandteil unse­rer Arbeit mit Kindern und Jugendlichen sowie erwachsenen Schutzbefohlenen. Die Würde jedes Menschen, seine Integrität und seine Rechte müssen geachtet werden. Übergriffiges Verhalten ist zu unterlassen, psychische und physische Grenzverletzungen sind zu vermeiden. Das braucht eine integrierte Beschäf­tigung und Sensibilisierung für die Risiken in diesem Bereich. Es ist erforderlich, den eigenen Umgang mit Nähe und Distanz ständig zu prüfen und zu verbessern.

Konkrete praktische Maßnahmen unterstützen diese Bewusstseinsbildung.

1. Veranstaltungen der Bewegung

Die Maßnahmen zur Prävention haben ehren- und hauptamtlich Mitarbeitende im Blick, und im Kontext von Jugendveranstaltungen und Kinderbetreuung bei Familienveranstaltungen wirken auch Jugendliche vor der Volljährigkeit mit.

Unter dem Gesichtspunkt von Veranstaltungen geht es vor allem um Veranstaltungen in Verantwortung der verschiedenen Gliederungen der Bewegung

  • Schönstatt-Bewegung Mädchen/Junge Frauen
  • Schönstatt-Bewegung Mannesjugend
  • Schönstatt-Bewegung Familien
  • Schönstatt-Bewegung Frauen und Mütter
  • Schönstatt-Bewegung Männer
  • Schönstatt-Bewegung Priester
  • Schönstatt-Wallfahrt (an verschiedenen Zentren in Deutschland)

Dieses Präventionskonzept gilt für alle Gliederungen. Es kann für die eigene Gliederung ergänzt und angepasst werden. Für den Verhaltenskodex ist die Konkretisierung durch die jeweilige Gliederung notwendig. Angepasste Konzepte und der jeweils geltende Verhaltenskodex soll beim Bewegungsleiter hinterlegt werden.

Schulung der haupt- bzw. ehrenamtlich Mitarbeitenden

Für alle, die dauerhaft bzw. regelmäßig Leitungsverantwortung im Rahmen von Jugendfreizeiten übernehmen – auch nicht volljährige Personen –, werden regelmäßig Gruppenleiterschulungen angeboten. Neben religiösen, entwicklungspsychologischen, jugendpädagogischen und juristischen Aspekten gehört auch die Beschäftigung mit dem Präventionskonzept zu diesen Schulungen. Eine Einheit über das Präventionskonzept und für die Sensibilisierung im Blick auf sexualisierte Gewalt ist für alle, die leitend an Veranstaltungen für Kinder und Jugendliche mitwirken, verpflichtend.

Zertifizierte Präventionsschulungen

Zertifizierte Präventionsschulungen – durchgeführt von dafür ausgebildeten und autorisierten Personen –,  sind verpflichtend für diejenigen, die hauptamtlich bei Leitung und Begleitung von Veranstaltungen Schön­statts mitwirken.

Im Allgemeinen geht es dabei um eine eintägige Basis-Schulung. Personen, die in einem sensiblen Bereich, in denen Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit einem erhöhten Schutzbedürfnis betreut oder begleitet werden, brauchen eine umfangreichere, dreitägige Präventionsschulung.

Erweitertes polizeiliches Führungszeugnis

Jede Person ab 15 Jahren, die regelmäßig oder dauerhaft eine Leitungs- oder Betreuungstätigkeit bei Veranstaltungen mit Kindern und Jugendlichen übernimmt, die zu einem Leitungskreis gehört oder als inspiratorische Kraft dauerhaft in diesem Bereich tätig ist (keine einmalige Referententätigkeit), muss ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis (EPF) im Original vorlegen.

Das EPF darf nicht älter als drei Monate sein und muss alle fünf Jahre erneut beantragt und vorgelegt werden. Personen ab 15 Jahren, die kurzfristig und spontan, nicht regelmäßig in der Betreuung von Kindern und Jugendlichen einspringen, müssen kein EPF vorlegen; hier reicht das Unterschreiben einer Selbstauskunfts- und Verpflichtungserklärung (Verhaltenskodex).

In jeder Diözese und Gliederung ist jeweils eine beauftragte Vertrauensperson (in der Regel handelt es sich um Diözesanverantwortliche, ein Vorstandsmitglied des kirchlichen Rechtsträgers / e. V. oder einen Notar), die in das EPF Einsicht nimmt und es dann wieder an die vorlegende Person aushändigt. Es werden keine Kopien erstellt oder abgelegt. Die Einsichtnahme wird unter Beachtung der Datenschutzbestimmungen dokumentiert. Mindestens werden Vor- und Nachname sowie Anschrift der betreffenden Person, Ausstellungsdatum des EPF, Ort und Datum der Einsichtnahme sowie die Tatsache fehlender Einträge bezüglich einer rechtskräftigen Verurteilung wegen einer Straftat nach §§ 171, 174 bis 174c, 176 bis 180a, 181a, 182 bis 184g, 184i, 184k, 201a, 225, 232 bis 233a, 234, 235 oder 236 des Strafgesetzbuchs vermerkt. Von der oder dem für die Einsichtnahme und Dokumentation Beauftragten wird ein Verzeichnis angelegt, das Aufschluss über den Zeitraum gibt, in dem das EPF erneut vorzulegen ist. Die Daten werden spätestens drei Monate, nachdem die betreffende Person die Beendigung ihrer haupt- oder ehrenamtlichen Tätigkeit angezeigt hat, gelöscht. Für inspiratorische Kräfte, die zu Schönstatt-Instituten oder -Bundesgemeinschaften gehören (Schönstätter Marienschwestern, Frauen von Schönstatt, Schönstatt-Patres, Bundespriester usw.), können hinsichtlich der Vorlage und Dokumentation des EPF die Vorgaben der jeweiligen Gemeinschaft berücksichtigt werden.

Mit der für die Dokumentation jeweils verantwortlichen Person wird abgesprochen, auf welche Weise sichergestellt wird, dass für alle Personen, die unter die Pflicht zum Vorlegen eines EPF fallen, zu jedem Zeitpunkt ihrer Tätigkeit das Vorhandensein eines aktuellen EPF gegeben ist.

Verhaltenskodex (Selbstverpflichtungserklärung)

Grundlegende Aspekte, die einen achtsamen, wertschätzenden Umgang miteinander sichern und die in konkreten Situationen klärende Orientierung für ein angemessenes Verhalten geben, werden in einem Verhaltenskodex zusammengefasst.

Für unsere Arbeit mit Kindern und Jugendlichen heißt das u. a.:

  • Alle äußeren und inhaltlichen Aspekte unserer Arbeit mit Kindern und Jugendlichen sind transparent und einsehbar für die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten, und diese haben immer Zugang zu ihren Kindern.
  • Körperlicher Kontakt, auch beim Trösten oder Begrüßen, sind nur bei beiderseitigem Einverständnis und wenn öffentlich mitvollziehbar pädagogisch angemessen.
  • Untersuchungen im Blick auf gesundheitliche Fragen – abgesehen von Erste-Hilfe-Maßnahmen – sind unangemessen.
  • Sexualisierte Sprache zwischen Kindern und Jugendlichen oder zwischen Leitern unterbinden wir.
  • Wir achten die Rechte am eigenen Bild, besonders im Umgang mit sozialen Medien und im Blick auf Online-Berichte.

Solche und ähnliche Konkretisierungen unserer grundsätzlichen Werthaltungen werden von jeder Gliederung in einem Verhaltenskodex dargelegt und besprochen und weiterentwickelt. Er wird bei Gruppenlei­ter­schulungen und Treffen von Verantwortlichen eingeführt, dem Betreuerteam im Rahmen von Veranstaltungen für Kinder und Jugendliche durch die Leitung in Erinnerung gerufen sowie über die Homepage der jeweiligen Gliederung veröffentlicht. Im Sinne einer Selbstverpflichtungserklärung ist er von allen zu unterschreiben, die im Rahmen von Schönstatt-Veranstaltungen für Kinder und Jugendliche Verantwortung übernehmen.

Ein unterzeichnetes Exemplar des Verhaltenskodex wird gemeinsam mit der Dokumentation der Teilnah­me an einer Präventionsschulung abgelegt, ein zweites Exemplar wird den Unterzeichnenden ausgehändigt.

Selbstauskunftserklärung

Alle in der Betreuung von Kindern und Jugendlichen Tätigen ab 15 Jahren unterschreiben im Zusammenhang mit dem Verhaltenskodex (s. o.) eine Selbstauskunftserklärung (entsprechend § 72a SGB VIII). Diese beinhaltet die Zusicherung, dass die Person nicht wegen einer Straftat gegen die sexuelle Selbstbestimmung verurteilt wurde und dass auch kein Ermittlungs- bzw. Voruntersuchungsverfahren eingeleitet worden ist. Darüber hinaus verpflichtet die Selbstauskunftserklärung die unterschreibende Person, die vereinbarten Verantwortlichen ihrer Gliederung im Falle der Einleitung eines Ermittlungs- bzw. Voruntersuchungsverfahrens unverzüglich darüber zu informieren.

Auch hier gelten für inspiratorische Kräfte, die zu Schönstatt-Instituten oder Bundesgemeinschaften gehören, die Vorgaben der jeweiligen Gemeinschaft.

2. Schönstattzentren

Für die Träger von Schönstattzentren kommen die Gesichtspunkte eines institutionellen Präventions- und Schutzkonzeptes deutlicher zum Tragen. Im Blick auf Angestellte gibt es im rechtlichen Sinne Weisungsbefugnis bzw. Weisungsgebundenheit und Rechenschaftspflicht. Jedes Schönstattzentrum muss sein (oder dieses) Präventionskonzept mit seinem jeweiligen Bistum abstimmen und dort vorlegen.

Personalauswahl und Personalentwicklung

Der Rechtsträger eines Schönstattzentrums trägt Verantwortung dafür, dass nur Personen mit der Betreuung von Kindern und Jugendlichen sowie von erwachsenen Schutzbefohlenen betraut werden, die neben der erforderlichen fachlichen auch über die entsprechende persönliche Eignung verfügen. Die Maßnahmen zur Prävention müssen transparenter Teil für die Personalauswahl sein.

Erweitertes polizeiliches Führungszeugnis, Selbstauskunftserklärung und Verhaltenskodex (Selbstverpflichtungserklärung), wie oben beschrieben, sollen bei Anstellungsverträgen berücksichtigt werden in dem Maße, wie das rechtlich zulässig ist.

Die zuständigen Personalverantwortlichen für Personen, die mit Minderjährigen und erwachsenen Schutzbefohlenen zu tun haben, thematisieren die Prävention gegen sexuellen Missbrauch im Vorstellungsgespräch, in Mitarbeitergesprächen sowie in der Fortbildung.

Bewusstseinsbildung aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

Die Achtsamkeit und Aufmerksamkeit aller an einem Zentrum ist wichtig. Jeder kann auch zu einer Stelle werden, wo Betroffene sich öffnen und ins Gespräch kommen. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, egal aus welchem Bereich, sollen deshalb die Grundlagen unseres Präventionskonzeptes kennen und über die möglichen Ansprechpersonen und Beratungsmöglichkeiten Auskunft geben können.

Veröffentlichung von Ansprechpersonen und Beratungs- und Beschwerdestellen

Im Rezeptionsbereich eines Tagungshauses sollen die für Schönstatt, die Diözese und das Zentrum möglichen Ansprechpersonen und Beratungsmöglichleiten in einem Aushang als Information zugänglich sein.

Im Kontakt mit Veranstaltungsgruppen soll auf das Anliegen hingewiesen werden, wie wichtig es für uns ist, dass jedes Schönstattzentrum ein „sicherer Ort“ ist mit einer Kultur der Achtsamkeit.

Homepage

Die Homepage eines Schönstattzentrums soll das Präventionskonzept der Schönstatt-Bewegung bzw. des Zentrums veröffentlichen und über die möglichen Ansprechpersonen informieren.

3.    Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Zentrale

Für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gelten alle Maßnahmen, die im Blick auf Hauptamtliche bereits dargestellt worden sind.

Zusätzlich zu den oben genannten Dokumenten braucht jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter an der Zentrale den Nachweis über eine zertifizierte Basisschulung.

Die Verantwortung für die Dokumentation aller Maßnahmen und die datenschutzkonforme Aufbewahrung und Behandlung aller notwendigen Dokumente der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Zentrale liegt beim Bewegungsleiter bzw. beim Büro des Bewegungsleiters. Dies gilt auch für die Nachhaltigkeit durch eine fünfjährige Aktualisierung der Dokumentationen und Schulungen.

Sekundäre Prävention:

Umgang mit Verdachts- und Missbrauchsfällen; Maßnahmen und Hilfen, um möglichst frühzeitig
eventuelle Vorfälle wirksam und hilfreich anzugehen

Vertrauenschenkendes Zuhören

Ansprechperson im Sinne der Präventionsthematik ist bei Veranstaltungen die Leitungsperson dieser Veranstaltung.

Meldungen oder Beschwerden über sexualisierte Gewalt können sich auf unterschiedliche Kontexte beziehen: Sie können Interaktionen zwischen Erwachsenen und Kindern bzw. Jugendlichen betreffen. Genauso können Situationen zwischen Kindern und Jugendlichen oder zwischen Erwachsenen untereinander im Fo­kus stehen. Denkbar ist auch, dass sich Kinder oder Jugendliche, die nicht selbst unmittelbar betroffen sind, mit entsprechenden Hinweisen an eine Vertrauensperson wenden.

Unabhängig davon, um welches Setting es sich handelt, können in solchen Fällen die oben genannten internen und externen Anlaufstellen kontaktiert werden.

Wenn sich eine Teilnehmerin oder ein Teilnehmer einer verantwortlichen bzw. einer ehren- bzw. hauptamtlich mitwirkenden Person in einem Verdachtsfall anvertraut, sollte die angesprochene Person ruhig bleiben und nicht überstürzt handeln. Es ist wichtig, der sich meldenden Person offen und aufmerksam zuzuhören und ihr so ruhige Sicherheit zu vermitteln, die hilft, sich mitzuteilen. Das Gespräch ist behutsam zu führen; nach Details sollte nicht gefragt werden. Es ist wichtig, der betreffenden Person die weiteren Schritte transparent zu machen und dabei einerseits klar Vertraulichkeit zuzusichern, andererseits aber
– je nach Sachlage – auch zu verdeutlichen, dass und welche weiteren Stellen eingeschaltet werden können oder müssen. Ggf. kann und soll sich die angesprochene Person selbst bei einer der von Schönstatt angegebenen Ansprechpersonen beraten.

Wenn eine mögliche Ansprechpartnerin oder ein Ansprechpartner selbst zu den Beschuldigten gehört, ist er oder sie nicht einzubeziehen. Auch im Fall mutmaßlich sexualisierter Gewalt in der Familie darf nicht zuerst mit den Eltern bzw. Beschuldigten gesprochen werden. Wenn Gefahr in Verzug ist, muss sofort gehandelt und Sicherheit für die betreffende Person hergestellt werden.

Gespräche dokumentieren

Rahmen und Inhalte des Gesprächs sollten zeitnah und möglichst genau dokumentiert werden. In diesen Zusammenhängen muss man damit rechnen, dass die Erinnerungen an einen entsprechenden Vorfall und die Aussagen, die gemacht wurden, sich schnell verändern durch nachträgliche Gedanken, veränderte Gefühle und spätere Reaktionen von anderen auf den Vorfall.

Unklare und missverständliche Situationen

Grenzüberschreitungen zwischen Kindern und Jugendlichen, die an einer Veranstaltung der Schönstatt-Bewegung teilnehmen, sind mit ganzer Kraft zu verhindern bzw. zu unterbinden. Die Situation wird mit den Beteiligten bzw. ggf. auch ihren Sorgeberechtigten geklärt und nachbesprochen. Zudem erfolgt eine Reflexion im Verantwortlichenteam. Diese schließt bei Bedarf auch die Vereinbarung weiterer Maßnahmen ein.

Wenn während einer Veranstaltung unklar ist, ob es zu einer Grenzverletzung in der Gruppe gekommen ist, sollte die Sachlage (um welchen Vorwurf handelt es sich: Grenzverletzung, Übergriff, sexualisierte Gewalt?) zunächst möglichst ruhig geklärt und der Verdacht auf Stichhaltigkeit geprüft werden. Auch die Gruppendynamik verdient hierbei Beachtung. Ggf. ist externe Beratung zu suchen. In diesem Rahmen kann auch das weitere Vorgehen abgestimmt werden.

Wenn es die Vertraulichkeit zulässt oder wenn ein Verantwortlicher selbst in eine unklare und missverständliche Situation geraten ist, ist es ratsam, sich mit einem weiteren Verantwortlichen zu besprechen und die Situation mit den Eltern des betroffenen Kindes anzusprechen.

Tertiäre Prävention:

Evaluation, um aus konkreten Erfahrungen strukturbezogene Aspekte zu erkennen und Risiken künftig zu mindern

Feedback-Kultur

Es gehört zu einer Kultur des gemeinsamen Lernens, dass bei Veranstaltungen Feedback (schriftlich oder mündlich) ermöglicht wird. Kritische Rückmeldungen auch während der Tagung sollten so aufgenommen werden, dass darin eine echte Achtsamkeit erlebt wird. Persönliche Rückmeldungsgespräche können für schwierigere Themen besonders hilfreich und wichtig sein.

Feedback-Kultur ist nicht primär eine abschließende Auswertung eines Treffens. Es geht um die grundlegende Orientierung an dem, was im anderen vorgeht und Beachtung braucht: Respektvolles Wahrnehmen, jeden zu Wort kommen lassen, Ermutigung zu Offenheit und Achtsamkeit für das Unausgesproche­ne, Freude an der Einmaligkeit und an den Begabungen, die jeder mitbringt.

Reflexion im Leitungsteam

Angebote und Veranstaltungen, aber auch die gemeinsame Arbeit insgesamt werden im jeweiligen Leitungsteam sowie im diözesanen Führungskreis regelmäßig (nach- und vor-)besprochen und auf Optimierungspotenziale hin geprüft. Feedbacks werden als Hilfen zur Reflexion und ggf. Weiterentwicklung der eigenen Arbeit verstanden.

Aufarbeitung im Blick behalten

Bei ernsten Vorfällen, die einen entsprechenden Beschuldigungs-, Aufklärungs- und auch Verurteilungsprozess auslösen, ist es wichtig, dass sowohl den direkt Beteiligten Begleitungs- und Beratungsmöglichkeiten aufgezeigt werden als auch, dass die ganze Gemeinschaft, die mitbetroffen ist, Hilfen zur Aufarbeitung bekommt. Vor allem brauchen alle Verantwortlichen und ganz besonders jugendliche Leiterinnen und Leiter Begleitung und Unterstützung.

DOWNLOAD

Zurück

Top