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Das Urheiligtum in Schönstatt – „Ort der Hoffnung“ im Heiligen Jahr
Urheiligtum Schönstatt / Logo des Heiligen Jahres 2025 (Foto: Brehm)
A. Lämmle. Am 9. März, dem ersten Sonntag der österlichen Bußzeit, ist es so weit: Die Pilgerschaft zum Urheiligtum in Schönstatt, als „Ort der Hoffnung“ im Heiligen Jahr, wird eröffnet. Das Schreiben aus dem Bistum Trier, in dem das Urheiligtum als „Wallfahrtsort im Rahmen des Heiligen Jahres 2025“ anerkannt wird, hat in Schönstatt-Kreisen weltweit große Freude und Dankbarkeit geweckt.
Diese Anerkennung beinhaltet das Privileg, dass im Urheiligtum das besondere Gnadenangebot dieses Jubiläumsjahres, der sogenannte vollkommene Ablass, gewonnen werden kann. Eine Fahne mit dem Jubiläumslogo, die beim Urheiligtum gehisst werden wird, wird auf dieses Privileg aufmerksam machen. Alle Wallfahrer und Besucher sind eingeladen, „als Pilger der Hoffnung“ ins Urheiligtum einzutreten, alle Anliegen, die Menschen und konkrete Geschenke für die Gottesmutter mitzubringen, aufzutanken und gewandelt als Missionare der Hoffnung wieder in ihr Leben zu gehen.
Die Feier zur Eröffnung beginnt am Abend des 9. März um 19:30 Uhr und wird als Pilgerweg mit drei Stationen gestaltet. Im Rahmen der Feier wird im Urheiligtum das Schild „Ort der Hoffnung“ gut sichtbar für alle Pilger angebracht. Den Abschluss bildet der Abendsegen.
- Über die Webcam des Urheiligtums kann die Feier weltweit mitvollzogen werden.
- DOWNLOAD: Faltblatt "Hoffnung besucht alle Menschen" J.K.
(mit Texten für den Pilgerweg zum Urheiligtum, Informationen zum Jubiläumsablass und einem Gebet im Jubiläumsjahr)
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Der Jubiläumsablass
Beim Ablass geht es nicht um Vergebung einer Sünde – diese geschieht in der Beichte –, sondern um die Wiedergutmachung von Unrecht und Aufarbeiten der Folgen von Sünde und Schuld. Wir kennen das aus menschlichen Beziehungen: Wenn einer dem anderen verzeiht, ist nicht schon gleich wieder das Vertrauen hergestellt, aber es ist die Voraussetzung gegeben, dass alles wieder gut oder besser wird. Nicht alles können wir aus menschlicher Kraft wiedergutmachen:
- Menschen, die verletzt sind an Leib oder Seele, tragen weiter Wunden;
- Gerüchte über Personen bleiben im Umlauf, auch wenn man den Irrtum eingesteht;
- viel Unversöhntheit bleibt bestehen, auch wenn man sich um Vergebung bemüht;
- Menschen sterben in Bitterkeit und Unfrieden.
- …
Mit der Bitte um den Ablass übergeben wir all das für uns selbst oder für Verstorbene der Barmherzigkeit Gottes und tun es in Verbindung mit der Kirche, die als „Leib Christi“ alle Lebenden und Verstorbenen, die zu ihrer Gemeinschaft gehören, solidarisch mitträgt.
Im Urheiligtum in Schönstatt gibt es seit 1947 die dauernde Möglichkeit für einen Ablass. Im Heiligen Jahr 2025 ist das Urheiligtum nun auch als „Ort der Hoffnung“ benannt worden, wo ein „vollkommener Ablass“ zu gewinnen ist.
Die Voraussetzungen für den Ablass sind:
- Die sakramentale Beichte
- Der Empfang der Kommunion bei der Mitfeier der Eucharistie (für Kranke: Krankenkommunion)
- Gebet nach Meinung des Heiligen Vaters („Vater unser“, „Gegrüßet seist du, Maria“ und „Glaubensbekenntnis“)
- Ein Werk der Buße und der Nächstenliebe: z. B. Wallfahrt (für Kranke: geistige Wallfahrt) / Fasten / Spenden für gute Zwecke / sozialer Einsatz
Brief der Diözese Trier
An den Rektor des Urheiligtums Pater Ignacio Camacho.
Sehr geehrter Pater Rektor,
im Namen und Auftrag von Bischof Dr. Stephan Ackermann dürfen wir Ihnen bzgl. der Benennung des Schönstatt-Urheiligtums zu Vallendar als Wallfahrtsort für die Gewinnung des vollkommenen Ablasses im Rahmen des Heiligen Jahres 2025 entsprechen.
Diese Benennung erfolgt nach dem erklärten Willen des Heiligen Vaters, Papst Franziskus, wie er es in der Verkündigungsbulle „Spes non confudit“ vom 09.05.2024 in Nr. 24 angedeutet hat und wie es dann durch das Dekret der Apostolischen Pönitentiarie vom 13.05.2024 mehrmals explizit ausgedrückt ist.
Gerne dürfen Sie die Gläubigen, die sich im Schönstatt-Urheiligtum im Jubiläumsjahr 2025 versammeln werden, in angemessener Weise auf die Möglichkeit zur Gewinnung des vollkommenen Ablasses unter den üblichen Bedingungen hinweisen.
Mögen uns die Heiligen besonders in diesem Jubiläumsjahr Vorbilder der Hoffnung, Modelle christlicher Liebe und Weggefährten auf unserem Glaubensweg werden – allen voran Maria, die Mutter der Hoffnung (vgl. Papst Franziskus, Ansprache zur Mittwochsaudienz am 10.05.2017).
Maria, Mutter der Hoffnung, bitte für uns!
