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5. Juli 2022 | Causa Kentenich | 

Kein anderes Ergebnis – Erneute Untersuchung zu Vorwürfen eines amerikanischen Bürgers gegen Pater Kentenich


In diesem Gebäude in Milwaukee, USA, wohnte Pater Josef Kentenich von Juni 1952 bis September 1965 (Foto: Brehm)

In diesem Gebäude in Milwaukee, USA, wohnte Pater Josef Kentenich von Juni 1952 bis September 1965 (Foto: Brehm)

H. Brehm/C. Becker. Am 3. Mai 2022 machte eine Pressemeldung des Bistums Trier öffentlich, dass Bischof Dr. Stephan Ackermann das Seligsprechungsverfahren für Pater Josef Kentenich, den Gründer des Internationalen Schönstattwerkes, zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht aktiv fortführen wird. Er regte weitere freie Forschung an, die die offenen Fragen einer Klärung zuführen kann. In diesem Zusammenhang ließ der Bischof auch mitteilen, dass er die Vorwürfe eines amerikanischen Bürgers, der Pater Kentenich des sexuellen Missbrauchs beschuldigt, erneut untersuchen ließ.

Wie der Bischof von Trier bereits in einem Interview vom 10.3.2021 in der Kirchenzeitung „Paulinus“ erklärt hatte, wurde diese Anschuldigung schon 1994/95 in der Erzdiözese Milwaukee geprüft. Im Interview fasste der Bischof zusammen: „Die Untersuchung der Vorwürfe durch die Erzdiözese Milwaukee mündete in einen Bericht, den das dortige kirchliche Gericht verfasst hat. In diesem Bericht wird die Überzeugung vertreten, dass zu diesem Zeitpunkt kein Anlass bestand, die Sache weiter zu verfolgen. Im Rahmen der diözesanen Phase wurden uns alle Unterlagen zugesandt. Sie sind mit dem Ergebnis bewertet worden, dass die Untersuchung der Erzdiözese Milwaukee stimmig ist und als abschließend betrachtet werden kann.

Rund 25 Jahre später fragte sich der Bischof jedoch, „ob die damalige Untersuchung auch nach heutigen Kriterien als ausreichend betrachtet werden kann, oder ob Aspekte unberücksichtigt geblieben sind, die für eine abschließende Bewertung unbedingt noch miteinbezogen werden müssen“.

Bischof Ackermann beauftragte daraufhin den Rechtsanwalt Steven M. Biskupic, einen ehemaligen US-Staatsanwalt, eine erneute Untersuchung zu den genannten Vorwürfen durchzuführen. Anfang des Jahres erhielt der Bischof einen ausführlichen Bericht und eine vom selben Rechtsanwalt verfasste Zusammenfassung seiner Ergebnisse. Diese Zusammenfassung wurde dem Generalpräsidium des internationalen Schönstatt-Werkes mitgeteilt und auf der Homepage des Bistums veröffentlicht.

In seinen Ausführungen macht der Rechtsanwalt deutlich, dass die bereits 1994/95 in Milwaukee durchgeführte detaillierte Untersuchung mehr Schritte zur Klärung unternommen hatte, als zum damaligen Zeitpunkt rechtlich notwendig waren. Der große zeitliche Abstand von den angeblichen Ereignissen zu heute führt nach Meinung des Rechtsanwalts jedoch dazu, „dass leider für alle Beteiligten aufgrund … des Todes von Schlüsselzeugen eine ‚Beweiskraft‘ nicht festgestellt werden“ kann. Er schlägt vor, die unbewiesenen Anschuldigungen „als einen Faktor in einer breiteren Untersuchung des Lebens von Pater Kentenich zu betrachten“. In seiner Zusammenfassung verweist der Rechtsanwalt darauf, dass „in der Zwischenzeit weitere Vorwürfe gegen Pater Kentenich aus seiner Zeit in Südamerika bekannt geworden sind“. Damit meint er ganz offensichtlich die von Schw. Georgia Wagner 1948 vorgebrachten Klagen, die sich auf Begegnungen mit Pater Kentenich in Chile bezogen. Diese waren bereits im Seligsprechungsprozess bekannt.

Die Schönstattbewegung macht ihrerseits das zusammenfassende Dokument des Rechtsanwalts hier zugänglich. Wie es in den USA üblich ist, werden darin aus rechtlichen Gründen keine Hinweise auf die Person des Anklägers gegeben; die Person wird mit einem fiktiven Namen bezeichnet. Aus Gründen des Personenschutzes ist eine Veröffentlichung des anwaltlichen Berichts rechtlich nicht möglich.


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