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3. Mai 2022 | Causa Kentenich | 

Zur Pressemitteilung des Bistums Trier vom 3. Mai 2022 „Seligsprechungsverfahren für Pater Kentenich ausgesetzt“


Pater Josef Kentenich während der Exilszeit am Ufer des Michigansees bei Milwaukee, USA (Foto: Josef Neuenhofer)

Pater Josef Kentenich während der Exilszeit am Ufer des Michigansees bei Milwaukee, USA (Foto: Josef Neuenhofer)

Generalpräsidium des Internationalen Schönstatt-Werkes:

Zur Pressemitteilung des Bistums Trier vom 3. Mai 2022
„Seligsprechungsverfahren für Pater Kentenich ausgesetzt“

Als Generalpräsidium des Internationalen Schönstatt-Werkes haben wir die Entscheidung von Bischof Dr. Stephan Ackermann zur Kenntnis genommen, den Seligsprechungsprozess für den Gründer der Schönstatt-Bewegung, Pater Josef Kentenich, auszusetzen. Wir nehmen diese Entscheidung auf, nicht ohne Dank an die Diözese für die bereits erfolgte Bearbeitung im Verfahren. Schönstatt wird die Aussetzung des Seligsprechungsverfahrens für weitere intensive Aufarbeitung der geschichtlichen Zusammenhänge nutzen.

Gegen Pater Kentenich wurden vor zwei Jahren Missbrauchsvorwürfe öffentlich gemacht. Im März 2020 wurden die vatikanischen Archive bis zum Ende des Pontifikats von Papst Pius XII. im Jahr 1958 geöffnet. Es entstand der Eindruck, die oben genannten Vorwürfe seien durch Dokumente in diesen nun zugänglichen Archiven zum Vorschein gekommen; dadurch sei der eigentliche, bisher verschleierte Grund für das Exil Pater Kentenichs offengelegt worden. Tatsächlich entstammen die seit 2020 publizierten Vorwürfe fast vollständig den Archiven der Pallottiner in Limburg – nicht den erst jetzt zugänglichen römischen Archiven – und lagen bereits im Seligsprechungsverfahren vor. Die an dem Verfahren Beteiligten kannten die Akten, durften sie aber nicht publizieren. Die bisherigen Untersuchungen zeigen, dass die Dokumente aus den römischen Archiven den bereits im Seligsprechungsverfahren bekannten Vorwürfen nichts substanziell Neues hinzufügen. Das neu zugängliche Archivmaterial ist aber deshalb bedeutsam, weil es hilft, die Gesamtsituation der Visitationen Schönstatts und der Exilszeit Pater Kentenichs zu erhellen.

Auf dem Hintergrund der aktuellen Debatte um Pater Kentenich ließ Bischof Ackermann den bereits im Rahmen des Seligsprechungsverfahrens untersuchten Vorwurf eines amerikanischen Bürgers, Pater Kentenich habe ihn sexuell missbraucht, 2021 nochmals untersuchen. Wir nehmen das in der Pressemitteilung des Bistums vermittelte Ergebnis zur Kenntnis.

Die von Bischof Ackermann 2020 angekündigte Forschungsgruppe, zunächst als Historikerkommission gedacht, dann als Expertengruppe zusammengerufen, hat inhaltlich nicht gearbeitet. Der Bischof regt dennoch eine transparente und freie Forschung an. Wir teilen dieses Anliegen. Wo bisher aus Rücksicht auf das laufende Seligsprechungsverfahren Zurückhaltung und Diskretion geboten waren, können Fragen und Erkenntnisse nun mit der gebotenen Offenheit behandelt und kommuniziert werden. Überlegungen, in welchem Rahmen die Forschungen fortgesetzt werden, sind im Gange.

Die Entscheidung des Bischofs ist für uns als Schönstätter ein Impuls. Die weitere Erforschung der Zusammenhänge kann helfen, den Gründer Schönstatts noch besser zu verstehen, auch als Persönlichkeit, die im Bewusstsein ihrer Sendung für die Kirche Widerstände hervorruft und aushalten kann. Unser Streben nach einem zeitgemäßen authentisch christlichen Leben, das Kirche und Gesellschaft mitgestaltet, ist der beste Weg, Pater Kentenich in seiner Bedeutung für heute lebendig zu halten.


Kontakt: PressOffice Schönstatt, Höhrer Straße 103a, 56179 Vallendar,
Tel: 0261-92138920, Mobil: 017647380886, E-Mail: pressoffice@schoenstatt.de

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