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10. März 2021 | International | 

Information des Generalpräsidiums zu einem Vorwurf gegen Pater Josef Kentenich


SchönstattInternational - Generalpräsidium

P. Juan Pablo Catoggio, Vorsitzender

Mit der heutigen Veröffentlichung eines Interviews von Bischof Dr. Stephan Ackermann zum Seligsprechungsprozess Pater Josef Kentenichs im Paulinus Online ist es dem Generalpräsidium möglich, die Schönstattfamilie über Folgendes zu informieren:

Es gab den Vorwurf eines amerikanischen Bürgers gegenüber Pater Josef Kentenich, dass dieser ihn in den Jahren 1958-1962 sexuell missbraucht habe. (Pater Kentenich lebte von 1952-1965 in Milwaukee/USA.)

Bischof Ackermann teilte mit, diese Anschuldigungen seien 1994 gegenüber der Erzdiözese Milwaukee vorgebracht und dort auch geprüft worden: „Die Untersuchung der Vorwürfe durch die Erzdiözese Milwaukee mündete in einen Bericht, den das dortige kirchliche Gericht verfasst hat. In diesem Bericht wird die Überzeugung vertreten, dass zu diesem Zeitpunkt kein Anlass bestand, die Sache weiter zu verfolgen. Im Rahmen der diözesanen Phase wurden uns alle Unterlagen zugesandt. Sie sind mit dem Ergebnis bewertet worden, dass die Untersuchung der Erzdiözese Milwaukee stimmig ist und als abschließend betrachtet werden kann.“

Das Generalpräsidium der Schönstatt-Bewegung erfuhr 1997 von diesen Beschuldigungen, als die Akten der abgeschlossenen Untersuchung der Erzdiözese Milwaukee nach Trier überstellt worden waren, weil dort das Seligsprechungsverfahren für Pater Josef Kentenich anhängig ist. Das Generalpräsidium erhielt weder Kenntnis vom genauen Inhalt der Vorwürfe noch Einblick in die Akten. Später wurde mitgeteilt, dass die gesamte Dokumentation des rechtlichen Verfahrens den Akten des Seligsprechungsprozesses hinzugefügt wurde, damit sie zur Auswertung im Kontext des römischen Verfahrens zur Verfügung steht.

Da der Vorgang ausschließlich in die Zuständigkeit der beiden genannten Diözesen fällt, war es den Verantwortlichen der Schönstattbewegung bislang nicht erlaubt, darüber zu informieren.

Bischof Ackermann kündigte in seinem Interview an, dass er diesen abgeschlossenen Teil des Seligsprechungsverfahrens erneut anschauen will, um zu überprüfen, „ob die damalige Untersuchung auch nach heutigen Kriterien als ausreichend betrachtet werden kann“.

Als Generalpräsidium begrüßen wir dieses Vorgehen des Bischofs im Sinn einer umfassenden Klärung ausdrücklich.

Im Namen des Generalpräsidiums des Schönstatt-Werkes

P. Juan Pablo Catoggio

Schönstatt, 10. März 2021


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