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8. März 2021 | Deutschland | 

Impuls für eine nachhaltige Präventionsarbeit


Graue Flächen (Foto: Gordon Johnson Pixabay.com)

Neben weiteren Punkten stand auch das Thema „Impuls für eine nachhaltige Präventionsarbeit“ auf dem Programm der Delegiertentagung der Schönstatt-Bewegung Deutschland, die am Wochenende des 3. Sonntages in der österlichen Bußzeit als Online-Meeting stattgefunden hat. Im Rahmen dieser Information hat Pater Ludwig Güthlein, Leiter der Bewegung in Deutschland, am Sonntag 7. März 2021 den Delegierten die nachfolgende Stellungnahme zu einem bis in die 70er Jahre zurückgehenden Missbrauchsfall durch einen Priester, der auch in der Schönstatt-Bewegung tätig war, zur Kenntnis gegeben. Sie basiert auf Nachforschungen der Bewegung, die seit Mitte Dezember 2020 getätigt wurden.

Impuls für eine nachhaltige Präventionsarbeit

Im Dezember 2020 kontaktierte uns eine Journalistin des WDR mit Fragen zu einem „Pfarrer A.“* aus dem Erzbistum Köln. Dieser sei trotz Verurteilung wegen sexuellem Missbrauchs Minderjähriger in den 70er Jahren nach Verbüßen einer Haftstrafe weiterhin in mehreren Bistümern tätig gewesen. Da „Pfarrer A.“  Anfang der 90er Jahren auch Familienfreizeiten der Schönstattbewegung im Bistum Köln begleitete, bat die Journalistin uns um ein Statement.[1]  Dieser Sachverhalt war in diesem Moment auch für uns neu und schockierend. Unsere damalige Antwort war das Ergebnis einer ersten, kurzfristigen Nachforschung.

Diese Informationen erschütterten uns tief und führten zu weiteren, tiefergehenden eigenen Nachforschungen innerhalb der Bewegung. Die Ergebnisse möchten wir Ihnen gerne heute so persönlich mitteilen, wie die Situation es nun einmal zulässt.

Wir wissen nun, dass Pfarrer A. vor seiner Verurteilung und Gefängnisstrafe in den Jahren vor 1972 als Pastor mitgewirkt hat am Aufbau einer Schönstatt-Jugendgruppe. Er selbst hat immer wieder – auch in der Zeit nach seinen Verurteilungen – an Angeboten der Schönstatt-Bewegung für Priester teilgenommen. In Absprache mit dem Diözesanpräses für die Schönstatt-Bewegung in Köln hat er priesterliche Aufgaben bei Angeboten für alleinstehende Frauen übernommen. Die Veranstalter und Organisatoren dieser Treffen wurden über den biografischen Hintergrund nicht informiert. So kam es, dass er gelegentlich für die priesterliche Begleitung von Familienveranstaltungen angefragt wurde.

Das Bistum Münster, in dem er nach Verbüßen seiner Haftstrafe tätig wurde, untersuchte den Fall bereits 2019 und räumte ein, dass in der Vergangenheit schwere Fehler gemacht wurden.[2] Ähnlich äußerte sich das Erzbistum Köln. Im Auftrag des Erzbistums Köln wurde zudem ein Sondergutachten zu „Pfarrer A.“ erstellt.[3]

Auch in Schönstatt sind im Umgang mit der Information um A.s strafrechtlichen Hintergrund Fehler gemacht worden. So war dieser Hintergrund mindestens zwei für seinen Einsatz im Raum der Schönstattbewegung verantwortlichen Schönstatt-Priestern bekannt.

Wir sind tief betroffen, dass A. als verurteilter Straftäter weiterhin an Schönstatt-Veranstaltungen mitwirken konnte und dass aus falsch verstandener Diskretion das Wissen um seine Biografie nicht an die Verantwortlichen entsprechender Veranstaltungen weitergegeben wurde.

Wir sind damit unserer Verantwortung gegenüber unseren Mitgliedern nicht gerecht geworden und bitten dafür um Verzeihung.

Derzeit laufen zudem weitere Untersuchungen im Bistum Münster sowie im Erzbistum Köln, die sich dem Umgang Verantwortlicher mit Missbrauchstätern widmen.  Das Gutachten aus Köln ist für den 18. März 2021 angekündigt, das aus Münster für das erste Halbjahr 2022. Wir werden die Ergebnisse dieser Untersuchungen verfolgen und auswerten.

Klar ist, dass die damalige Praxis von erneuter pastoraler Verantwortungsübertragung nicht zu rechtfertigen ist. Hauptaufgabe muss es sein, Menschen vor Übergriffen zu schützen.

Die inzwischen geltenden Präventionsregeln in allen Diözesen geben größere Sicherheit. Auch die verbindlichen schönstättischen Kerngemeinschaften sorgen für die jeweils für sie geltenden Präventionskonzepte. Außerdem gelten die diesbezüglichen kirchlichen Regeln für die Breite der Zentren, Angebote und Unternehmungen der Schönstatt-Bewegung.

Bisherige Nachfragen haben keine Hinweise darauf erbracht, dass durch Priester A. im Rahmen von Schönstatt-Veranstaltungen Menschen zu Schaden gekommen sind. Sollten Sie betroffen sein, melden Sie sich bitte entweder bei den diözesanen Ansprechstellen oder bei der Ansprechpartnerin Schönstatts zum Thema sexuellem Missbrauch. Strengste Vertraulichkeit für Opfer und deren Angehörige wird zugesichert.

Die Journalistin des WDR führte im Rahmen ihres Beitrags über „Pfarrer A.“ zudem auch ein Interview mit einem anonymen Familienvater, der mit seiner Familie an Familienveranstaltungen teilgenommen hatte, bei der auch Pfarrer A. zugegen war. Im Interview erzählt er von seinem Gefühl des Erschauderns, als er von den Vorwürfen erfuhr. Wir teilen dieses Gefühl und auch ihm gilt das Angebot, mit uns in Kontakt zu treten.


* Der Name des Pfarrers ist uns in Gänze bekannt, wir dürfen ihn jedoch aus rechtlichen Gründen nicht veröffentlichen.

[1] wdr.de

[2] www.bistum-muenster.de

[3] www.ksta.de


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