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13. August 2020 | Causa Kentenich | 

Die Rehabilitierung Pater Josef Kentenichs steht für die Schönstatt-Bewegung nicht in Frage


Pater Josef Kentenich (+1968) (Foto: Josef Neuenhofer)

Pater Josef Kentenich (+1968) (Foto: Josef Neuenhofer)

Medienkommission Schönstatt. Seit dem 3.8.2020 wurde in verschiedenen Medien ein Brief des früheren Präfekten der Glaubenskongregation, Kardinal Joseph Ratzinger, datiert auf den 2.4.1982 und adressiert an  den damaligen Generaloberen der Pallottiner, veröffentlicht. Die Autoren der betreffenden Artikel schließen daraus, P. Josef Kentenich sei von der Kirche nicht rehabilitiert worden. Dieser Brief ist der erste Teil einer längeren Korrespondenz zur Frage der Rehabilitierung Josef Kentenichs. Ihn als einziges Dokument zu dieser Frage zu zitieren, ist irreführend.

Die Rehabilitierung von Josef Kentenich 1965 geschah durch „Überweisung“ des gesamten Falles Kentenich vom Heiligen Offizium an die Religiosenkongregation. Der Präfekt dieser Kongregation, Kardinal Ildebrando Antoniutti, gewährte mit Einverständnis von Papst Paul VI. Ende 1965 Josef Kentenich die Rückkehr nach Deutschland. Als einzige Einschränkung blieb bestehen, dass der Gründer nach dem Austritt aus der Gesellschaft der Pallottiner nicht in das neu gegründete Institut der Schönstatt-Patres übertreten durfte. Aber auch das war nicht Teil der förmlichen Entscheidung des Heiligen Offiziums. Ein Verbot der Leitung des Schönstattwerkes wurde zu keinem Zeitpunkt mitgeteilt.

Das wird u.a. auch gestützt durch einen Brief von Bischof Joseph Höffner von Münster, der am 24. Januar 1966 einigen deutschen Bischöfen mitteilte: „Der Heilige Stuhl hat die einschränkenden Bestimmungen, denen H. H. Kentenich und das Schönstattwerk bisher unterstanden, aufgehoben. Mit Zustimmung des Heiligen Stuhles hat H. H. Kentenich die Gesellschaft der Pallottiner verlassen und ist von mir in die Diözese Münster aufgenommen worden. Er darf sich mit Erlaubnis des Heiligen Stuhles uneingeschränkt der Vollendung des von ihm gegründeten Schönstattwerkes widmen.

Der Heilige Vater Papst Paul VI. gewährte H. H. Kentenich am 22. Dezember 1965 eine Audienz, in der er ihn und das von ihm gegründete Schönstattwerk segnete. Aufgrund eines Schreibens, das ich an die Religiosenkongregation gerichtet hatte, teilte der Präfekt dieser Kongregation, Kardinal Antoniutti, am 23. Dezember 1965 H. H. Kentenich mit, dass er für einige Wochen nach Deutschland fahren könne, mit dem Ende der Epiphanie-Oktav aber nach Rom zurückkehren möge. Es ist ohne Zweifel das Anliegen des Heiligen Stuhles, schrittweise eine Normalisierung der Fragen um das Schönstattwerk sicherzustellen und Aufsehen zu vermeiden.“

In einem Brief des Präfekten der Glaubenskongregation Kardinal Ratzinger vom 15.11.1983 an die Adresse des Vorsitzenden des Generalpräsidiums des Schönstattwerkes gerichtet, wurde darauf verwiesen, dass die Glaubenskongregation 1973 das "Nihil obstat" zur Einleitung des Seligsprechungsverfahrens für Pater Josef Kentenich erteilte. Die Kompetenz der Kongregation für die Glaubenslehre sei damit in dieser Sache als beendet zu betrachten.

Die Schönstatt-Bewegung schließt daraus, dass nach dem Urteil der GIaubenskongregation keine einzige der ihr bekannten Anklagen oder Beanstandungen gegen Lehre und Tätigkeit Pater Kentenichs ein Hindernis für die Eröffnung seines Seligsprechungsprozesses darstellte.

Die Prüfung, inwiefern diese gesamte Korrespondenz für das Seligsprechungsverfahren Pater Josef Kentenichs relevant ist, überlassen wir den zuständigen kirchlichen Stellen.


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