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14. März 2020 | Deutschland | 

Corona-Virus verursacht Absage von Gottesdiensten – Auch Bündnistag in Schönstatt am 18. März betroffen


Corona Auswirkung auf Schönstatt (Montage: Hbre)

Hbre. Das Bistum Trier, in dessen Zuständigkeitsbereich der internationale Wallfahrtsort Schönstatt sich befindet, hat in Abstimmung mit den zuständigen Behörden und gemäß der Empfehlungen von Experten als Präventionsmaßnahme zur Verhinderung der Ausbreitung des Coronavirus angeordnet, dass in der aktuellen Corona-Krise, zunächst im Zeitraum vom 14. März 2020 bis mindestens zum 31. März 2020 ohne Ausnahme alle öffentlichen Gottesdienste unterbleiben sollen. Außerdem sollen auch sämtliche Veranstaltungen wie Einkehrtage, Exerzitien, Kommunionkinder- und Firmvorbereitungstreffen, Gremiensitzungen, Treffen von Gruppen und kirchlichen Vereinen, Wallfahrten sowie Maßnahmen im Bereich der Freizeitgestaltung und der Schulung sowie Veranstaltungen im Rahmen der Seniorenpastoral usw. nicht stattfinden.

Die Priester werden im Schreiben des Trierer Generalvikar, Dr. Ulrich Graf von Plettenberg, angewiesen, stellvertretend für die Gläubigen die Sonntagsgottesdienste und — da wo es sinnvoll erscheint — auch Werktagsgottesdienste zur angesetzten Uhrzeit und am angesetzten Ort dennoch zu feiern, allerdings ohne Beteiligung von Gläubigen (die Corona-Krise ist ein „gerechter Grund" gemäß can. 906 CIC). Gleiches gelte für die Gottesdienste in geschlossenen klösterlichen Gemeinschaften. „Dies, weil in dieser Stunde der Not gerade die Feier der Eucharistie unser unvertretbarer Auftrag als Kirche ist, um die Not der Menschen vor Gott zu tragen und ihnen, wenn auch vorerst nur geistlich, nahe zu sein“, so der Generalvikar.

Plettenberg regt an, soweit kurzfristig möglich, ein Livestreaming dieser Gottesdienste zu ermöglichen. Alle Gläubigen sollen eingeladen werden, sich (mit oder ohne live-streaming) zu den entsprechenden Gottesdienstzeiten zu Hause geistlich dem Gottesdienst in der Kirche zu verbinden, diesen mitzufeiern und in dieser Weise auch geistlich zu kommunizieren. Die Gläubigen seien von der Erfüllung der Sonntagspflicht befreit.

Von der Umsetzung dieser Anordnungen sind alle Kirchen und Kapellen und alle Veranstaltungen am internationalen Wallfahrtsort Schönstatt betroffen. Dazu im Einzelnen die folgenden Hinweise:

Pilgerhaus und Pilgerkirche

Die Heiligen Messen im Pilgerhaus und in der Pilgerkirche finden bis auf weiteres nicht statt. Die Pilgerkirche und die Hauskapelle im Pilgerhaus sind offen als Orte des persönlichen Gebetes. Das Seelsorgeangebot bleibt bestehen.

Beichtzeiten sind von Dienstag – Samstag von 10 – 11 Uhr und am Samstagnachmittag von 15:30 – 16:30 Uhr im Pilgerhaus. Am Sonntag ist Beichtgelegenheit in der Pilgerkirche.

Es ist möglich, die Heilige Kommunion oder das Sakrament der Krankensalbung zu empfangen. Gläubige können das Team der Pilgerzentrale Schönstatt gerne ansprechen: Kontakt: Pilgerinformation, Am Marienberg 1, 56179 Vallendar, Tel.: 0261-962640, Mail: kontakt@schoenstatt-info.de

Dreifaltigkeitskirche Berg Schönstatt

Alle öffentlichen Gottesdienste (heilige Messen, Andachten, etc.) fallen bis auf weiteres aus.

Die Kirche bleibt zum stillen Gebet geöffnet.

Am Sonntag wird das Allerheiligste wie üblich zur Anbetung ausgesetzt.

Urheiligtum

Am Sonntag wird ein Gottesdienst und an Werktagen werden zwei Gottesdienste gefeiert und per Webcam übertragen. Anwesend im Gottesdienst sind nur der Priester und 1 bis 2 weitere Personen, die die Übertragung ermöglichen. Während der Hl. Messen wird das Urheiligtum geschlossen!

Gottesdienstzeiten:

Werktags:

  • 8.00 Uhr (in Deutsch)
  • 17.00 Uhr (in Spanisch od. Englisch)

Sonntags:

  • 9.00 Uhr (in Deutsch)
  • 17.00 Uhr (in Spanisch)

Stilles Gebet und Abendsegen

Nach den Gottesdiensten ist das Urheiligtum bis 19 Uhr zum Stillen Gebet und zur Anbetung (Ende 16.45 Uhr) geöffnet.

In den Abendsegen um 20.00 Uhr, der still und ohne Übertragung erteilt wird, können sich alle Gläubigen geistlich einschalten.

Link zur Übertragung

Bündnismesse und Bündniserneuerung am 18. März

Die Bündnismesse und die anschließende Bündniserneuerung wird im Urheiligtum gefeiert und per Webcam übertragen. Anwesend im Gottesdienst sind nur der Priester und 1 bis 2 weitere Personen, die die Übertragung ermöglichen. Während der Feier wird das Urheiligtum geschlossen!

Bündnismesse

  • 18. März 2020: Beginn 19.30 Uhr
  • Gegen 20.15 Uhr: Bündniserneuerung

 


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