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26. Februar 2016 | Deutschland | 

Aus dem Landespräsidium der deutschen Schönstatt-Bewegung


Landespräsidium Schönstatt Deutschland

Hbre. Sechs Schönstatt-Heiligtümer in Deutschland sind im Rahmen des von Papst Franziskus ausgerufenen Jahres der Barmherzigkeit vom jeweiligen Diözesanbischof als „Heilige Pforte der Barmherzigkeit“ ausgewählt worden. Das wurde in der Sitzung des Landespräsidiums der Schönstatt-Bewegung Deutschland Ende Januar im Bericht „Aktuelles aus den Diözesen“ bekannt. Es handelt sich um die Schönstatt-Heiligtümer in Dietershausen, Diözese Fulda, Puffendorf, Diözese Aachen, Aulendorf und Liebfrauenhöhe, Diözese Rottenburg-Stuttgart und Canisiushof, Diözese Eichstätt. Dazu kommt das Urheiligtum in Schönstatt in der Diözese Trier. Neben Informationen aus den Diözesen sowie Berichten aus den Gemeinschaften und Gliederungen der Schönstatt-Bewegung hatte sich das Präsidium mit einer umfangreichen Tagesordnung zu beschäftigen.

„Memorandum“ der Pfingsttagung 2015

Im Rahmen einer Reflexion über das „Memorandum“ der Pfingsttagung 2015 wurde u.a. über die im Memorandum angezielte Einrichtung einer „internationalen Koordinierungsstelle“ durch das Generalpräsidium sowie über das Urheiligtum gesprochen, das als Gnadenort noch mehr Ausstrahlung bekommen soll. Dazu heißt es im Memorandum: „Wir wollen uns dafür einsetzen, dass das Urheiligtum als Herz im Organismus aller Heiligtümer lebendig ist. Es soll immer mehr als internationaler Gnadenort erfahrbar werden.“ Für die Bewegung in Deutschland stellt sich in diesem Zusammenhang die Frage, wie noch mehr Bewusstsein dafür geschaffen werden kann, dass der Gründungsort gleichzeitig auch ihr „Landesheiligtum“ ist. Im Blick auf den nationalen und internationalen Wallfahrtsort ist die Deutsche Bewegung an der Einrichtung eines internationalen Jugendvolontariates beim Urheiligtum, wie es im Memorandum angezielt ist, sehr interessiert.

Delegiertentagung und Oktobertage

Pater Ludwig Güthlein, Leiter der Schönstatt-Bewegung in Deutschland informierte in einem weiteren Punkt der Tagesordnung über das Programm und die Ziele der bevorstehenden Delegiertentagung. Zentrales Thema des Treffens ist die Frage nach einer weiteren Ausgestaltung und Konkretisierung der „Bündniskultur“, die bereits bei der Delegiertentagung im Jahr 2015 als zentraler Wert für den Zukunfts-Weg der deutschen Schönstatt-Bewegung in den Blick gekommen wurde. Gleichzeitig wurde informiert, dass die Oktobertage 2016 am Wochenende vor dem 18. Oktober, also vom 14. bis 16. Oktober 2016 in der Aula der Anbetungskirche stattfinden sollen. Am Samstag 15. Oktober, ist die ganze deutsche Schönstattbewegung zu einem großen gemeinsamen Tag eingeladen.

Maiempfang

Pater Theo Breitinger, Vorsitzender des Landespräsidiums, informiert über den für den 30. April 2016 vorgesehenen Maiempfang der Schönstatt-Bewegung. Ein Podiumsgespräch wird sich angesichts der aktuellen Flüchtlingssituation mit Wegen der Integration, Erfahrungen mit Flüchtlingen und Asylanten und einer Willkommenskultur sowie mit Fragen nach der Würde des Menschen auf dem Hintergrund des Jahres der Barmherzigkeit beschäftigen. Die Gesamtveranstaltung wird Klaus Heizmann, Saulheim, moderieren. Für die musikalische Gestaltung konnten Wilfried Röhrig, Amin Jan Sayed und Caroline Ankenbauer gewonnen werden.

Neue Diözesanleitungen für Fulda und Passau

Abschließend stimmte das Landespräsidium dem Vorschlag des Diözesan-Familienrates der Schönstatt-Bewegung im Bistums Fulda zu, Ehepaar Eva-Maria und Hubert Eckart sowie Sr. M. Louise Schulz als neues Diözesanleitungsteam ab 1. März 2016 zu ernennen. Da derzeit leider kein Schönstatt-Priester des Bistums im Diözesanleitungsteam mitarbeiten könne, regte das Präsidium das neue, nur aus Laien bestehende Leitungsteam an, ein besonderes Augenmerk auf die Integrierung der Bewegung in die Diözese, die dem Gründer Pater Kentenich besonders wichtig gewesen sei, zu legen.

Bestätigt wurde auch die Ernennung von Kaplan Anton Haslberger, Büchlberg, zum neuen Diözesan-Präses der Schönstattbewegung in der Diözese Passau. Wie Ehepaar Eckard und Sr. M. Louise Schulz ist Haselberger den Statuten entsprechend für die Dauer von 6 Jahren ernannt.


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