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11. Januar 2013 | Deutschland | 

Unterstützung für Europäische Bürgerninitiative “One of Us”


Hbre. Die europäische Bürgerinitiative “One of Us”, eine Initiative von Lebensschutzorganisationen aus ganz Europa, möchte erreichen, dass durch eine gesetzliche Änderung der europäischen Haushaltsregeln künftig keine europäischen Haushaltsmittel mehr eingesetzt werden dürfen für „Handlungen, welche die Zerstörung von menschlichen Embryonen bewirken oder voraussetzen“. Außerdem sieht der „Rechtsaktentwurf“ der Bürgerinitiative eine Änderung der gesetzlichen Grundlage der EU-Forschungsförderung vor. Hier soll im Rahmen der „Ethischen Grundsätze“ festgeschrieben werden, dass Forschungsgebiete, „in deren Rahmen menschliche Embryonen vernichtet werden“, nicht unterstützt werden sollen. „Wir unterstützen diese Lebensschutz-Initiative,“ machen Claudia und Heinrich Brehm vom Leitungsteam der Schönstatt-Familienbewegung in einer Erklärung deutlich. „Wir empfehlen Mitgliedern und Freunden der Schönstatt-Bewegung in Deutschland die Bürgerinitiative zu unterstützen.“

Homepage www.oneofus.eu

Homepage www.oneofus.eu

Für den Schutz des menschlichen Lebens und der menschlichen Würde von der Zeugung an

„In der Begründung für die vorgeschlagenen gesetzlichen Änderungen stützt sich die Europäische Bürgerinitiative „One of Us“ u.a. auf eine Entscheidung der Großen Kammer des Europäischen Gerichtshofes vom 18. Oktober 2011(!), in der in der Rechtssache Brüstle ./. Greenpeace die Befruchtung als Zeitpunkt des Beginns eines neuen menschlichen Lebens festgehalten wurde“, präzisiert Ehepaar Brehm. Außerdem habe das Gericht im Namen der Menschenwürde festgelegt, dass Verfahren, die die Vernichtung menschlicher Embryonen voraussetzen oder in Kauf nehmen, nicht patentiert werden dürfen. „Dass diese vom Europäischen Gerichtshof formulierten Kriterien jetzt für alle Handlungsweisen der EU und in allen anderen Wirkungsbereichen der Union, in denen der Schutz des menschlichen Embryos auf dem Spiel steht, bestimmend sein soll, wie es in der Begründung zum Gesetzesantrag steht, können wir nur befürworten“, unterstreicht Familie Brehm. „Wir empfehlen die Europäische Bürgerinitiative ‚One of Us‘ besonders deshalb zu unterstützen, weil sie die Anerkennung des Rechts auf Leben ab dem Augenblick der Empfängnis ausdrücklich betont.“

Leitfaden zur Europäischen Bürgerinitiative

Leitfaden zur Europäischen Bürgerinitiative

Neues Instrument länderübergreifender partizipativer Demokratie

Um den Bürgern die Möglichkeit zu geben, sich im Rahmen der Europäischen Union, durch den Vorschlag neuer Gesetze, mehr in politische Entscheidungsprozesse einzubringen, ist auf EU-Ebene seit April 2012  auch die Bildung Europäischer Bürgerinitiativen möglich. Mit der Gründung von “One of Us” haben Lebensschutzinitiativen aus ganz Europa eine der ersten europäischen Bürgerinitiativen gegründet, die sich zum Ziel gesetzt hat, den Schutz des menschlichen Lebens und der menschlichen Würde von der Zeugung an – so weit dieser Schutz in der Kompetenz der EU liegt – durch eine EU-Gesetzesinitiative zu verbessern.

1.000.000 Unterstützer Europaweit nötig

Nach einem im Dezember 2010 vom Europaparlament beschlossenen Gesetz, das am 1. April 2012 in Kraft getreten ist, muss die Europäische Kommission auf Verlangen von mindestens einer Million EU-Bürger den Entwurf eines neuen EU-Gesetzes in Erwägung ziehen. Dabei muss die Europäische Bürgerinitiative Unterstützungsbekundungen aus mindestens sieben der 28 EU-Länder sammeln, wobei in jedem Land eine Mindestzahl der Unterzeichner erreicht werden muss, die abhängig ist von der Anzahl der Mitglieder des jeweiligen Staates im Europäischen Parlament. In kleinen Staaten wie Luxemburg, Malta oder Zypern sind deshalb mindestens 4.500 Stimmen erforderlich, in Deutschland dagegen mindestens 74.250. Bis 1. November 2013 muss „One of Us“ („Einer/Eine von uns“) nun mindestens eine Million (1.000.000) Unterstützungsbekundungen sammeln. Wer sich beteiligen möchte, findet eine Möglichkeit zur ONLINE-Unterschrift hier.

Prüfung, Vorlage, Entscheidung

Nach Ende der Sammlung der Unterstützungsbekundungen werden von Behörden der einzelnen Nationen die Unterschriften auf Gültigkeit geprüft. Dafür stehen drei Monate Zeit zur Verfügung. Wenn alle nationalen Bescheinigungen vorliegen und genügend Unterstützer zusammengekommen sind, können die Initiatoren der Bürgerinitiative ihr Anliegen der EU-Kommission vorlegen, Vertretern der Kommission Aspekte des Themas genauer erläutern und die Initiative in einer öffentlichen Anhörung im Europäischen Parlament vorstellen. „Beschließt die Kommission, als Antwort auf die Initiative einen Rechtsakt vorzuschlagen, dann wird das normale Gesetzgebungsverfahren in Gang gesetzt: Der Kommissionsvorschlag wird dem Gesetzgeber (dem Europäischen Parlament und dem Rat oder in bestimmten Fällen nur dem Rat) vorgelegt, der ihn annehmen muss, damit er zum Gesetz wird,“ heißt es im Leitfaden zur Europäischen Bürgerinitiative

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