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2. Dezember 2012 | Deutschland | 

Schönstatt-Familienbewegung protestiert gegen Einstellung des BDA zur Elternzeit


Protest gegen die Haltung des BDA zur Elternzeit (Schönstatt Familienbewegung)

Hbre. Im Rahmen einer Stellungnahme zum Referentenentwurf des Bundesministeriums für Familien, Senioren, Frauen und Jugend BMFSFJ für ein Gesetz zur Erweiterung der Großelternzeit und zur Modernisierung der Elternzeit (Großelternzeitgesetz) forderte die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände BDA von der Bundesregierung, die Elternzeit von 36 Monaten auf maximal 12 Monate drastisch zu verkürzen, sowie eine „praxistaugliche Ausgestaltung der Elternzeit- und Elterngeldregelungen“ zu erreichen. Gefordert wird „klare Impulse zu setzen, mehr Frauen nach und in der Elternzeit wieder vollzeitnah in Beschäftigung zu bringen“. In einem Protestbrief an den BDA-Präsidenten Prof. Dr. Dieter Hundt bringen Claudia und Heinrich Brehm vom Leitungsteam der Schönstatt-Familienbewegung Deutschland die Sorge der Schönstatt-Familienbewegung zum Ausdruck, „dass immer unverblümter wirtschaftliche Interessen in den Vordergrund gestellt werden und die Bedürfnisse der Kinder in den frühen Lebensjahren immer weniger Berücksichtigung finden.“

Flexibilität bei Eltern und Arbeitgebern

Ehepaar Brehm weist in einer Stellungnahme darauf hin, dass bei der Einführung des Bundeserziehungsgeldgesetzes BErzGG im Jahr 1986 dieses zum Ziel hatte, Eltern die Verbindung von beruflicher Tätigkeit und Übernahme von Verantwortung für ihre Familie, insbesondere die Betreuung und Erziehung ihrer Kinder, leichter zu ermöglichen. Dazu habe der Gesetzgeber eine weitgehende Flexibilisierung bei der Aufteilung der Elternzeit eingeführt. Väter und Mütter können die Elternzeit einerseits in zeitlich begrenzte Abschnitte aufteilen und können andererseits entscheiden, ob sie die Erziehungszeit für ihre Kinder gemeinsam oder abwechselnd und getrennt in Anspruch nehmen. Mit Zustimmung des Arbeitgebers ist es auch möglich, maximal 12 Monate der Elternzeit auf einen Zeitraum nach der Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes zu übertragen, um etwa – wie es der Gesetzgeber bei der Einführung des Gesetzes begründete – das erste Schuljahr eines Kindes erzieherisch möglichst nachhaltig zu begleiten. Aufgrund der im BEEG (das BErzGG wurde inzwischen umbenannt in Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz - BEEG) ausdrücklich ermöglichten Teilzeitbeschäftigung während der Erziehungszeit können auch Arbeitgeber von der den Eltern zugestandenen Flexibilität profitieren, zumal das Gesetz Eltern und Arbeitgeber in dieser Frage ausdrücklich zu Vereinbarungen auffordert, die die gegenseitigen Interessen berücksichtigen. Heinrich Brehm: „Wir protestieren gegen die Forderung der Arbeitgeber, die Elternzeit zu verkürzen und dadurch ganz nebenbei auch den in der Elternzeit gewährten Kündigungsschutz, der Familien eine gewisse Sicherheit zum Wohl des Kindes geben kann, auszuhebeln.“

Gesetz zum Wohl des Kindes

In ihrem Schreiben an den Präsidenten der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände, der nach eigenen Angaben die Interessen von einer Million Betrieben, die ca. 20 Millionen Arbeitnehmer beschäftigen, vertritt, macht Ehepaar Brehm deutlich, „dass das BEEG in seiner Genese und in seinem Kern als ein Gesetz zum Wohl des Kindes verstanden werden muss. Für die gesunde seelische und soziale Entwicklung eines Kindes ist das Werden einer sicheren Eltern-Kind-Bindung in den ersten drei Lebensjahren eine der wichtigsten Voraussetzungen. Moderne Bindungsforschung und Entwicklungspsychologie haben das inzwischen zweifelsfrei nachgewiesen.“ Weiter heißt es in dem Schreiben: „Eigenschaften, die Sie aus Sicht der Wirtschaft bei Auszubildenden und jungen Erwachsenen oft als fehlend anmerken, wie Selbständigkeit, Motivation, Konzentrationsvermögen, Kreativität, Entscheidungsfähigkeit und Verantwortungsbewusstsein, werden durch das Erlebnis ausgeprägter Bindungen und ein Milieu von Ruhe und Stabilität in der frühen Kindheit grundgelegt.“

Unannehmbare Haltung gegenüber Familien mit Kindern

Die in der Stellungnahme des BDA deutlich werdende Tendenz, Eltern nach der Geburt eines Kindes so bald als möglich wieder vollzeitig in den Erwerbsprozess zu drängen, zeige – so Ehepaar Brehm, dass dem BDA solche Zusammenhänge unbekannt sind oder er diese bewusst ignoriere. „Das empfinden wir als respektlos gegenüber Familien und als kinderfeindlich.“ Der Protestbrief endet mit der Forderung an den BDA, „diese unannehmbare Haltung gegenüber Familien mit Kindern, die die Zukunft unserer Gesellschaft darstellen, zu überdenken und fundamental zu ändern.“

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