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27. Oktober 2012 | Deutschland | 

Schönstatt-Familienbewegung fordert Betreuungsgeld


Schönstatt-Familienbewegung lädt ein, sich für die Einführung des Betreuungsgeldes stark zu machen (Grafik: Brehm; Foto: Rainer Sturm/pixelio.de)

Schönstatt-Familienbewegung lädt ein, sich für die Einführung des Betreuungsgeldes stark zu machen (Grafik: Brehm; Foto: Rainer Sturm/pixelio.de)

Hbre. Wenn sie aufgrund ihrer finanziellen Lage eine echte Wahlfreiheit hätten, so würden etwa 70% der Eltern ihre Kinder in den ersten Lebensjahren am liebsten selbst erziehen. Seit der Abschaffung des Erziehungsgeldes im Jahr 2007 gibt es auf Ebene des Bundes keine finanzielle Unterstützung mehr, die die Erziehung von Kindern in der Familie unterstützen würde. Die Schönstatt-Familienbewegung in Deutschland begrüßt die politische Initiative zur Einführung eines Betreuungsgeldes, das dem Ziel dienen soll, die Erziehungsleistung junger Eltern anzuerkennen und zu unterstützen und Eltern mehr Gestaltungsspielräume zu eröffnen.

Für eine freie Wahlmöglichkeit der Betreuungsform

Wie Claudia und Heinrich Brehm aus dem Leitungsteam der Schönstatt-Familienbewegung in Deutschland deutlich machen, stellt sich die Schönstatt-Familienbewegung hinter eine gemeinsame Stellungnahme des Familienbundes der Katholiken, des Zentralkomitees der deutschen Katholiken und des Kommissariates der deutschen Bischöfe zum Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines Betreuungsgeldes (BT-Drs. 17/9917), aus der deutlich wird, dass es für Eltern hinsichtlich der Frage einer Betreuung der Kinder in der Familie oder in einer Kindertagesstätte bzw. Kindertagespflege eine echte Wahlmöglichkeit geben muss. Die dreijährige Elternzeit, die eine freie Wahl der Betreuungsform in der für Kinder besonders sensiblen ersten Lebensphase ermöglichen soll, kann diese Funktion nur erfüllen, wenn sie während des gesamten Zeitraums finanziell flankiert wird.

Familiäre Erziehungsleistung wertschätzen!

Argumente aus der Politik, die das Betreuungsgeld als Antibildungsprämie (Christel Humme, MdB, SPD), Herdprämie (Renate Künast, MdB, B'90/Grüne), Fernhalteprämie (Caren Marks, MdB, SPD) oder Schnapsidee (Cem Özdemir, MdB, B'90/Grüne) diffamieren, sind in den Augen von Ehepaar Brehm nicht hilfreich, um Familien, die die Erziehung ihrer Kinder in den für die Bindungs- und Bildungsfähigkeit so bedeutsamen ersten Lebensjahren eines Kindes selbst in die Hand nehmen wollen, zu vermitteln, dass ihre Erziehungsleistung wertgeschätzt wird.

Dass der Staat dort, wo es notwendig ist, ausreichend Kindertagesstättenplätze anbietet, ist als subsidiäres Angebot zu begrüßen, darf aber nicht dazu führen, dass die leistbare psychologisch authentische Erziehung der Eltern zum Beispiel durch die Verweigerung einer entsprechenden finanziellen Förderung in Frage gestellt wird, und das aus ideologischen Gründen. „Die einseitige Förderung von außerfamiliärer Kinderbetreuung in Kindertagesstätten für etwa ein Drittel der Kleinkinder mit monatlich durchschnittlich mehr als 1.000 € pro Platz empfindet die Schönstatt-Familienbewegung als ungerecht als verfassungsrechtlich bedenklich. Der Staat verhält sich hier – entgegen eines Urteils des Bundesverfassungsgerichtes von 1998 – nicht neutral“, stellt Heinrich Brehm fest.

Gegen weiter hinhaltendes Taktieren der Politik

„Als Schönstatt-Familienbewegung sehen wir zudem mit Sorge, dass in der aktuellen Debatte um das Betreuungsgeld Argumente aus der modernen Stress- und Hirnforschung (vergl. die NICHD-Langzeitstudie) weitestgehend unberücksichtigt bleiben, die unmissverständlich deutlich machen, dass Kinder, die sehr früh über mehrere Stunden täglich von ihrer Hauptbezugsperson getrennt werden, einem hormonell verursachten Stress ausgesetzt sind, der langfristig negative Auswirkungen auf ihre seelische Entwicklung und ihr Sozialverhalten haben kann, bis hin zu Spätfolgen für Bildungsfähigkeit und psychische Stabilität,“ ergänzt Claudia Brehm. Gerade angesichts solcher möglicher Entwicklungen müsse eine echte Wahlfreiheit für Eltern gegeben sein. Daher unterstützt die Schönstatt-Familienbewegung die Einführung eines Betreuungsgeldes in Höhe von monatlich 150 € „als - wenn auch noch unzureichenden - Schritt in die richtige Richtung“, erklärt Ehepaar Brehm. „Wir wenden uns gegen weiter hinhaltendes Taktieren der Politik und immer neu aufgelegte Hürden, wie z.B. die aktuell von FDP-Generalsekretär Patrick Döring geforderte Überprüfung vorhandener familienpolitischer Leistungen vor der Einführung des Betreuungsgeldes! Wir fordern, dass die zentrale Leistung von Familien, nämlich die Erziehung und Bildung der Kinder, durch eine Einführung des Betreuungsgeldes endlich anerkannt wird!“


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