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4. August 2015 | Positionen | 

UNO Menschenrechtsrat verabschiedet Resolution „zum Schutz der Familie“ – Deutschland stimmt dagegen


Kommentar Standpunkt Meinung Randbemerkung

Der Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen hat am 25. Juni 2015 von der politischen wie medialen Öffentlichkeit in Deutschland weitgehend nicht beachtet oder bewusst verschwiegen eine Resolution „zum Schutz der Familie“ verabschiedet. Diese hält erneut fest, dass die Familie die genuine Grundeinheit der Gesellschaft und der natürliche Ort für Wachstum und Wohlbefinden ihrer Mitglieder, insbesondere der Kinder, sei und deshalb Anspruch auf Schutz durch Gesellschaft und Staat habe. Die mit 26 zu 14 Stimmen bei sechs Enthaltungen angenommene Resolution ist zwar einerseits eine gute Nachricht für die Familie. Die Tatsache, dass Deutschland die Resolution abgelehnt hat, zeigt aber andererseits auch deutlich, wie wenig Unterstützung die Familie hierzulande genießt.

Während die Suche auf der Homepage des Bundesfamilienministeriums zum Stichwort „Betreuungsgeld“ 30 Ergebnistreffer ausweist, kommt der Suchbegriff „Schutz der Familie“ dort überhaupt nicht vor. In einem Interview mit der Bild am Sonntag vom 10. August unterstreicht Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig, SPD, im Zusammenhang mit den durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zum Betreuungsgeld frei werdenden Mitteln, dass Deutschland eine Debatte darüber brauche, „wie viel uns die frühkindliche Bildung wert“ sei. Der UN-Menschenrechtsrat unterstreicht dagegen in der Resolution „zum Schutz der Familie“ dass die Eltern das Recht zur Erziehung ihrer Kinder haben und betont, dass Familien die Erstverantwortung und die Hauptverantwortung für die Erziehung, die Sorge, den Schutz und die Entwicklung der Kinder zukommen. Für die ausdrückliche Betonung der UN-Resolution, dass Kinder in der Familie aufwachsen sollen, scheinen die DDR-sozialisierten Ohren der Bundesfamilienministerin offensichtlich eher taub zu sein.

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Es scheint so zu sein, dass immer dann, wenn das Bundesfamilienministerium sich in seinen Grundauffassungen von den Vereinten Nationen bestätigt sieht, wie zum Beispiel bei der Durchsetzung der Genderstrategie, die entsprechenden Beschlüsse und Dokumente der UNO als Beleg für den richtigen Weg heran gezogen werden. Allerdings scheint das Gegenteil der Fall zu sein, wenn Positionen der Vereinten Nationen der Strategie des Ministeriums zuwider laufen. Von einer souveränen Offenheit auch gegenüber anders denkenden Positionen kann hier wohl keine Rede sein.

Die Schönstatt-Familienbewegung fühlt sich durch die Resolution des Menschenrechtsrates der UNO in ihrer Auffassung bestätigt, dass Kinder vor allem in der Familie aufwachsen sollten, wo ihnen verantwortungsbewusste Eltern „eine Atmosphäre des Glücks, der Liebe und des Verständnisses“ anbieten - wie es in der Resolution heißt. Sie stimmt mit der Resolution vor besonders auch in dem Punkt überein, dass die Familie aufgrund ihrer besonderen Bedeutung für Staat und Gemeinwesen „Anspruch auf Schutz durch Gesellschaft und Staat“ hat. Schutz bedeutet auch Unterstützung. Und so sind die Abschaffung des Betreuungsgeldes oder z.B. die seit dem Jahre 2001 höchstrichterlich festgestellte Benachteiligung von Familien im Bereich der Sozialversicherung, die durch die Politik immer noch nicht behoben ist, die falschen Signale für den Schutz der Familie.

Claudia und Heinrich Brehm


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