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24. Juli 2015 | Positionen | 

Für mehr Wertschätzung der Erziehungsleistung von Müttern und Vätern - Ein Kommentar zum Betreuungsgeldurteil


Kommentar Standpunkt Meinung Randbemerkung

Wieder einmal lässt der Staat die Eltern, die ihre ureigenste Aufgabe, nämlich die Erziehung und Betreuung ihrer kleinen Kinder, nicht in fremde Hände geben möchten, allein im Regen stehen. Nachdem das Bundesverfassungsgericht das 2013 eingeführte Betreuungsgeld aus formalen Gründen – der Bund sei gar nicht zuständig - für verfassungswidrig erklärt hat, können Eltern zukünftig nicht mehr mit den 150€ Betreuungsgeld rechnen. Auch wenn der Betrag im Vergleich zur Förderung von Plätzen in Kindertagesstätten ohnehin marginal war, so war er doch wenigstens ansatzweise eine Wertschätzung der Erziehungsleistung von Müttern und Vätern, die in den ersten Lebensjahren ihrer Kinder deren Betreuung, Förderung und Erziehung persönlich übernehmen.

Jetzt sollen die freiwerdenden Mittel in der Ausbau der Kindertagesstätten und möglicherweise in den Aufbau eines 24 Stunden Betreuungsangebotes gesteckt werden, damit Eltern nach der Geburt dem Arbeitsmarkt möglichst bald wieder zu 100 % zur Verfügung stehen. Leider trägt die Tatsache, dass das Bundesverfassungsgericht eben gerade nicht über die Sinnhaftigkeit des Betreuungsgeldes als solchem, sondern nur über die formale Frage der Zuständigkeit oder besser Nichtzuständigkeit des Bundes für eine solche Leistung entschieden hat, nicht dazu bei, die eigentliche Frage nach dem Wohl der Kinder in den Mittelpunkt der Diskussion zu rücken.

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Dass geringverdienende, ärmere Familien – nicht nur mit Migrationshintergrund – und Alleinerziehende Unterstützung durch Betreuungsmöglichkeiten benötigen und möglicherweise auch froh sind über Bildungsanreize für ihre Kinder, die sie ihnen trotz der nicht selten zwei bis drei schlecht bezahlten Jobs nicht selbst garantieren können, ist keine Frage. Aber müssen deshalb alle Eltern dazu angehalten werden, ihre Kinder möglichst frühzeitig in eine Fremdbetreuung zu geben? Auch wenn das Betreuungsgeld von vielen Politikern als „Herdprämie“ oder von der heutigen Familienministerin noch vor ihrer Amtszeit als „Fernhalteprämie“ verunglimpft wurde, hat es wenigstens ein unterstützendes Signal gesetzt, dass Eltern als erste Erzieher ihrer Kinder sich in Wahlfreiheit für einen anderen Weg entscheiden können und der Staat das nicht nur toleriert sondern auch wertschätzt.

Vielleicht liegt in der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes und der sich nun anschließenden Diskussion über die Verteilung der freiwerdenden Mittel die Chance, weniger ideologisch polarisierend noch einmal die Frage zu stellen, ob sich in einer - demographisch gesehen - schrumpfenden Gesellschaft der Fokus nicht auf die Verbesserung der Lebensumstände aller Familien und ihrer Kinder richten müsste, anstatt immer mehr dafür zu tun, dass Eltern dem Arbeitsmarkt möglichst ohne Einschränkungen zur Verfügung stehen.

Und im Übrigen gibt es leider keine verlässlichen Studien zur Frage, was eigentlich betroffene Kinder selbst lieber hätten: sich möglichst früh in der Kita dem Betreuungs- und Bildungsprogramm auszusetzen oder möglichst lange im Nest elterlicher Bindung, Nähe, Bildung und Liebe zu verbringen.

Als Verantwortliche in der Schönstatt-Familienbewegung sind wir der Meinung, dass Eltern als erste Erzieher ihrer Kinder ernst genommen werden müssen und in der freien Wahl, wie sie die Betreuung und Bildung ihrer Kinder organisieren wollen, besser unterstützt werden sollten.

Claudia und Heinrich Brehm

 


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