In den Fängen des Heiligen Offiziums

Arbeitsweise, Entwicklungen, Kommentare

Für die Beurteilung der Vorgänge, die schließlich zum Exil Pater Josef Kentenich führten, ist es wichtig, die Stellung und Arbeitsweise des „Heiligen Offiziums“ näher zu betrachten. Die Institution als oberste Glaubenswächterin der katholischen Kirche hatte in der Tradition der „Heiligen Inquisition“ eine außergewöhnliche Stellung sowie herausragende, ja uneingeschränkte Rechte, Lebens- und Glaubensvorgänge in der Kirche zu beurteilen und gegebenenfalls zu verurteilen.

Mehr: Die Institution „Heiliges Offizium“

Die Stellung des Heiligen Offiziums

Das „Heilige Offizium“ war die oberste aller Kongregationen und hatte eine vorrangige Autorität. Es musste sich niemandem gegenüber erklären oder seine Vorgehensweise begründen. Ihren Anweisungen war absolut Folge zu leisten. So blieben Vorgänge für Außenstehende undurchsichtig und nicht nachvollziehbar. Für beim Heiligen Offizium Angeklagte gab es keinen Schutz vor eventuellen Ungerechtigkeiten. Das Wohl des Ganzen der Kirche ging gegenüber dem Wohl des Einzelnen vor. Dabei konnte die Behörde allein bestimmen, was dem Gemeinwohl der Kirche jeweils dient und was nicht. Der Begriff „Heilig“ im Namen der Behörde signalisierte bereits Unantastbarkeit.

Das bedeutete konkret: Wer beim Heiligen Offizium angeklagt war, hatte in der Regel keine Möglichkeit, Stellung zu nehmen oder sich zu verteidigen. Missliebigen Theologen wurde die Lehrerlaubnis entzogen. „Unter dem Heiligen Offizium stehen“ war gleichbedeutend mit einer kirchlichen Ächtung. Dazu geschah normalerweise alles unter großer Geheimhaltung.

Die Causa Kentenich beim Heiligen Offizium

Die Causa Kentenich lag in den 1950er Jahren beim „Heiligen Offizium“. Pater Kentenich war aber offenbar mit der Arbeitsweise dieser Institution wenig vertraut. Bei einem Vortrag 1966 in Münster bekannte er: „Eigentlich war ich ein Neuling in all den Methoden, die in Rom gang und gäbe waren. Ich hatte immer gemeint, man wäre dort genauso erpicht auf Ermittlung der Wahrheit, wie ich persönlich das immer war.“[1]

Dass Pater Kentenich in seinem Anliegen der kirchlichen Behörde widersprach, musste also entsprechende Folgen haben. Doch nicht nur ihn traf die volle Härte des Verfahrens. Als Pater Adalbert Turowski, General der Pallottiner bis 1953, Pater Kentenich beim „Heiligen Offizium“ Recht verschaffen wollte, hatte das für ihn harte Konsequenzen. Er äußerte, dass niemand ohne Verteidigung verurteilt werden dürfte. Beim folgenden Generalkapitel der Pallottiner, bei dem seine Wiederwahl als Generaloberer anstand, schritt das „Heilige Offizium“ ein und erklärte Turowski in einem Brief zur Persona non grata und damit für nicht wählbar.[2]

In dem genannten Vortrag von 1966 zitierte Pater Kentenich zur Verdeutlichung der Vorgehensweise der Behörde Kardinal Lavitrano, den Präfekten der Religiosenkongregation und Freund der Schönstatt-Bewegung: „Wenn ich gewusst hätte, wie in Rom mit dem Recht umgegangen wird, hätte ich niemals den Posten als Präfekt der Religiosenkongregation angenommen.“[3] Und weiter in diesem Vortrag bekannte Pater Kentenich: „[Ich] wusste – das hatte ich auf meinen Weltreisen erfahren –, wie sogar die höchsten kirchlichen Autoritäten zitterten, wenn das Offizium sprach.“[4]

Der Theologe Hans Küng, selbst verurteilt, beschreibt das „System“ des „Heiligen Offiziums“ so: „Nur bei bekannteren Opfern vernimmt man etwas in der Öffentlichkeit. Gewiss, physisch verbrannt wird heute niemand mehr, dafür psychisch und beruflich vernichtet, wo immer zum 'Wohl der Kirche' notwendig. … Nicht weniger schlimm als die öffentliche Verurteilung der wenigen, zu der man nur im Fall großer öffentlicher Resonanz Zuflucht nimmt, ist die geheime Schikanierung Ungezählter, die über einen Bischof oder Ordensoberen zur 'Ordnung' gerufen und unter Umständen ohne viel Federlesens kaltgestellt, abgesetzt, versetzt, unter besondere Zensur gestellt oder mit Publikations- und Redeverbot belegt werden. Der offizielle Brief des Sanctum Officium (oder einer anderen römischen Kongregation) wird bei solcher Gelegenheit dem Beschuldigten von seinem eigenen Oberen meist nicht ausgehändigt, sondern bestenfalls vorgelesen, damit der Gemaßregelte möglichst keine Beweismittel in den Händen hält.“[5]

Die Reform des Heiligen Offiziums

Erst auf dem 2. Vatikanischen Konzil wurde die Übermacht des Heiligen Offiziums öffentlich angeprangert. In der Konzilsaula brach der Kölner Kardinal Josef Frings am 8. November 1963 vor über 2000 Bischöfen und unter Applaus der Konzilsteilnehmer die Mauer des Schweigens, indem er das von Kardinal Ottaviani geleitete Heilige Offizium öffentlich anklagte. Es habe der Kirche schweren Schaden zugefügt und biete „Nichtkatholiken ein Ärgernis“. Frings sagte unter anderem: Das Offizium – Nachfolgeinstitut der mittelalterlichen Inquisition – beschuldige und verurteile rechtgläubige Gelehrte, ohne ihnen oder ihren Bischöfen Gehör zu leihen. Theologische Bücher würden verboten, ohne dass der Autor den Grund erfahre. Der Kardinal forderte, niemand dürfe in Zukunft verurteilt werden, ohne dass er selbst und der zuständige Bischof gehört werde. Ferner dürfe niemand einer Sanktion unterworfen werden, ohne dass er Gelegenheit hatte, seine Fehler gutzumachen.

Papst Paul VI. leitete die geforderte Reform gegen Ende des Konzils ein. Am 7. Dezember 1965 ordnete er im Motu Proprio „Integrae servandae“ die Aufgaben und die Struktur neu.



[1] Kentenich, Josef, Vortrag bei Priestern in Münster am 3.1.1966, in: Locher, P., Niehaus, J. u.A. (Hrsg.), Kentenich Reader. Ein Lesebuch, Bd. 1: Dem Vater begegnen, S. 227.

[2] Siehe den Zwischenbericht der Geschichtskommission Pallottiner – Schönstatt-Patres:
Joachim Schmiedl, Zur Geschichte der Pallottiner und der Schönstatt-Bewegung, in: Regnum 45(2011) Heft 2. - Verweis: http://www.regnum-im-netz.de/download/hefte/REGNUM-45-2011-2.pdf

[3] Kentenich, Josef, Vortrag bei Priestern in Münster am 3.1.1966, in: Locher, P., Niehaus, J. u.A. (Hrsg.), Kentenich Reader. Ein Lesebuch, Bd. 1: Dem Vater begegnen, S. 228.

[4] Ebd., S. 236.

[5] Hans Küng, Erkämpfte Freiheit. Erinnerungen, München-Zürich 2002, S. 491, zitiert nach: Joachim Schmiedl, Geprägt durch das römische Milieu und das Konzil: Hans Küng und Karl Lehmann, in: Regnum 36(2002) Heft 4, 185 ff. - Verweis: http://www.regnum-im-netz.de/download/hefte/REGNUM-36-2002-4.pdf


Beiträge zu einem umfassenderen Bild in der Causa Kentenich

In Kooperation verschiedener Personen aus der Schönstatt-Bewegung werden im Auftrag des Generalpräsidiums des internationalen Schönstattwerkes Themen bearbeitet, die Pater Josef Kentenich, den Gründer der Bewegung, betreffen und die derzeit angefragt sind. Dies geschieht aufgrund des jeweiligen aktuellen Kenntnisstandes, der sich aus den zugänglichen Dokumenten und Schriften ergibt. Die Ergebnisse der Forschungen und Gespräche sind jeweils in themenbezogenen Artikeln zu lesen. Ihre Vorschläge für Themen weiterer Artikel können Sie gerne senden an: mk@schoenstatt.de.

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