Der Kulturkampf um den „Vater“: Exkurs 2: Gleichberechtigung von Mann und Frau

„1953 erzwang das Bundesverfassungsgericht die Gleichberechtigung von Mann und Frau, indem es die Rechtsfigur des männlichen Familienoberhauptes abschaffte. Der Widerstand katholischer Bischöfe betonte, dass es in der Natur der Ehe liege, dass sie eine Entscheidungsinstanz brauche, und diese Autorität könne nur dem Mann zukommen, weil er vor der Frau erschaffen worden sei. Diese unumkehrbare Abhängigkeit abschaffen zu wollen, „sei keine legitime Gleichberechtigung der Frau, sondern ‚Gleichmacherei’ und widerspreche dem göttlichen Naturrecht“ (Ulrich Sander). Bischöfliche Stellungnahmen sahen darin die „abendländische Ordnung von Ehe und Familie“ zerstört. Wer die hierarchische Vorstellung von der Ehe mit dem Naturrecht und dem Willen Gottes begründet, der entzieht diese Frage grundsätzlich dem Zugriff des Gesetzgebers. Wer mit Gott diskutieren will, macht keine gute Figur.“

(aus: Guido Bausenhart, Kein Wahlhirtenbrief, in: basis – Zeichen der Zeit deuten 51(2017) Heft Oktober, 18)


Beiträge zu einem umfassenderen Bild in der Causa Kentenich

In Kooperation verschiedener Personen aus der Schönstatt-Bewegung werden im Auftrag des Generalpräsidiums des internationalen Schönstattwerkes Themen bearbeitet, die Pater Josef Kentenich, den Gründer der Bewegung, betreffen und die derzeit angefragt sind. Dies geschieht aufgrund des jeweiligen aktuellen Kenntnisstandes, der sich aus den zugänglichen Dokumenten und Schriften ergibt. Die Ergebnisse der Forschungen und Gespräche sind jeweils in themenbezogenen Artikeln zu lesen. Ihre Vorschläge für Themen weiterer Artikel können Sie gerne senden an: mk@schoenstatt.de.

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