Der Konflikt um Pater Kentenich – Versuch eines Durchblicks

Joachim Schmiedl

Der Konflikt um Pater Kentenich – Versuch eines Durchblicks

Durch die Veröffentlichungen von Funden aus dem jüngst für das Pontifikat von Papst Pius XII. geöffneten Archiv der Glaubenskongregation (ehemals Heiliges Offizium) ist inner- und außerhalb der Schönstatt-Bewegung eine rege Debatte darüber entstanden, was vor nunmehr ca. 70 Jahren wirklich geschah. Bei allem guten Willen zu Offenheit und Transparenz zeigt sich aber sehr schnell, dass es mit der Veröffentlichung einiger Briefe nicht getan ist. In den Archiven der Schönstatt-Gemeinschaften, der Pallottiner, deutscher Bistumsarchive (vor allem Trier und Limburg) sowie römischer Archive liegen Tausende Seiten Material, zu deren Verständnis umfangreiche Studien notwendig sind. Auf den folgenden Seiten soll der Versuch unternommen werden, einige Linien zu ziehen, um Zusammenhänge zu verdeutlichen. Dabei sind sich überlappende Phasen zu unterscheiden, in deren Mittelpunkt zweifelsohne die beiden Visitationen der Marienschwestern von 1949 und 1951-1953 stehen, die aber jeweils eine Vor- und eine Nachgeschichte haben.

1934-1940: Eine theologische Auseinandersetzung

In den 1930er Jahren wurden die ersten Schriften der Schönstatt-Bewegung veröffentlicht. Die Nachfrage nach dem bischöflichen „Imprimatur“ bei den zuständigen Behörden in Limburg und Trier ergab durchgehend Schwierigkeiten.

Die ersten Probleme zeigten sich 1934 bei der Schrift „Der Lebensbaum als Symbol der Apostolischen Bewegung“. Der Limburger Bischof Antonius Hilfrich kritisierte das „Originelle“, die „Sonderideen“ Schönstatts. Eine zentrale Begründung: Sie seien eine „Schädigung der Katholischen Aktion“, gefährdeten die „Einheitlichkeit der Katholischen Aktion“ [1] . Auf dem Hintergrund der Kämpfe um die Einschränkung katholischer Vereine und Verbände gegen den Nationalsozialismus ist eine solche Begründung durchaus verständlich. Doch wenn P. Kentenich entgegnete, es sei „geradezu unser stets hochgehaltenes Ideal, durch ausschließliche Orientierung an einer gesunden Dogmatik die Bewegung lediglich auf den bewährten Fundamenten des einfachen, schlichten Glaubensgeistes aufzubauen, um so der modernen Welt die Lebens- und Formkraft der katholischen Wahrheiten für die heutigen Verhältnisse greifbar zu veranschaulichen“ [2] , ergaben sich die Differenzen gerade in einem unterschiedlichen Verständnis von Dogmatik. Während die Zensoren und theologischen Gutachter des Trierer Priesterseminars und der Theologischen Hochschule Sankt Georgen ihre Argumentationen auf der aktuell vorgeschriebenen neuscholastischen Theologie aufbauten und deshalb keine charismatischen Besonderheiten sogar in Terminologie zulassen wollten, ging es Kentenich darum, Anknüpfungspunkte für eine persönliche und gemeinschaftliche aktualisierte Rezeption von Glaubenswahrheiten zu schaffen. Die Gutachter warnten „vor der Benützung und Verbreitung einer ungewöhnlichen sprachlichen Ausdrucksweise“ [3].

Die theologischen Begutachtungen zogen sich durch die zweite Hälfte der 1930er Jahre und bezogen sich neben kleineren Schriften wie den „Beiträgen zu einer kritischen Würdigung Schönstatts“ (1935) auf die „Erziehungslehre Schönstatts am Beispiel Josef Englings“ (1936 aus der Feder von Alexander Menningen), die „Werktagsheiligkeit“ (1937 von Annette Nailis), die Dissertation von Ferdinand Kastner und deren Publikation in dem Buch „Die marianische Christusgestaltung der Welt“ sowie die „Organische Aszese“ von Hermann Schmidt. Bis ins Detail gingen die Beanstandungen, die sich oft auf einzelne Ausdrücke bezogen. Ebenso geschah es mit der notwendigen bischöflichen Druckerlaubnis für Gebet- und Liederbücher. Mit Beginn des Zweiten Weltkriegs war die Schönstatt-Bewegung für die Bischöfe von Trier und Limburg sowie den Bamberger Weihbischof Arthur Michael Landgraf, einen Spezialisten für die Dogmatik der karolingischen Frühscholastik, kein unbeschriebenes Blatt mehr.

1943-1949: Die Ebene der Bischofskonferenz

Der folgende Querschnitt kann kurz behandelt werden. Ich verweise dazu auf meinen in dieser Zeitschrift veröffentlichten Artikel [4] . Ausgangspunkt war der Satz in dem Gutachten des Freiburger Erzbischofs Gröber von 1943: „Die seelsorgerlich eifrigen ‚Schönstätter‘ bilden innerhalb der Diözese eine Art Staat im Staate mit gesonderter Zentrale und Organisation und eigener ‚organischer‘ Aszese und Dogmatik.“ Da während des Krieges keine weiteren Schritte unternommen werden konnten, zumal der Gründer im KZ Dachau inhaftiert war, wurden die Bemühungen um eine Disziplinierung der Bewegung erst danach wieder aufgenommen. Im Raum stand der wiederholt vorgebrachte Vorschlag, die Schönstatt-Sache an das Heilige Offizium weiterzuleiten. Doch die Bischöfe konnten sich dazu (noch) nicht entschließen. Sie verfassten „Normen“, die sie im Sommer 1948 verabschiedeten, aber erst ein Jahr später an die Bewegung weiterreichten. Dazwischen fand die Bischöfliche Visitation der Marienschwestern statt.

1942-1953: Der neue Typus des Säkularinstituts – die Marienschwestern

Am 01. Oktober 1926 wurden die Schönstätter Marienschwestern gegründet. Sie verstanden sich als familienhafte Gemeinschaft, basierend auf dem so genannten „Vater- oder Elternprinzip“. Der Gründer, P. Joseph Kentenich, und die Generaloberin, Schwester Anna Pries, standen in analoger Anwendung der Struktur einer Familie gemeinsam der Gemeinschaft vor, weshalb am Anfang auch keine Begrenzungen von Amtszeiten vorgesehen waren. In den ersten Jahren der Gemeinschaft baute P. Kentenich intensive seelsorgliche Beziehungen zu vielen Schwestern auf, die sich ihm anvertrauten und deren geistliches Leben er durch intensive persönliche und briefliche Kontakte begleitete. So wie sich das Liebesbündnis mit der Dreimal wunderbaren Mutter in den 1930er Jahren in den Geist der Ganzhingabe vertiefte (Blankovollmacht und Inscriptio), bildete sich auch in der Beziehung zwischen Gründer und Schwestern ein spezifisches Brauchtum aus. Ihren Ausdruck fand dieses Brauchtum in aus der Ordenstradition bekannten Gebetsformen, verbunden mit bestimmten Körperhaltungen (Knien, tiefe Verneigung, Prostratio), und im „Kindesexamen“ [5] . Die Gemeinschaft hütete diese persönlichen spirituellen Höhepunkte als einen besonderen Schatz.

Mit der Inhaftierung P. Kentenichs am 20. September 1941 und seiner Überstellung in das KZ Dachau im März 1942 war der persönliche und briefliche Kontakt zu einzelnen Schwestern nicht mehr möglich. Die Leitung der Gemeinschaft geschah über geschmuggelte Briefe an die verantwortlichen Schwestern und durch die in Versform geschriebenen Anweisungen im so genannten „Hirtenspiegel“. Dadurch veränderte sich auch die Beziehung zwischen Schwestern und Gründer:

„Unsere ältere Generation ist individuell erzogen. Das musste so sein, weil es für mich darauf ankam, erst aus dem Seelenleben der Schwestern die Absicht Gottes mit Individuum und Gemeinschaft herauszulesen und eine Gesamtatmosphäre zu schaffen, die den gesunden Bedürfnissen der einzelnen Seele entspräche. Nachdem dieser Zweck erreicht war, durfte und musste anstelle des individuellen das Gemeinschaftserlebnis treten, wie das in den jüngeren Kursen der Fall ist. Dadurch entstand eine Spannung zwischen der älteren und jungen Generation, die bisher noch nicht überwunden ist. Der jungen Generation fällt es nicht schwer, das Wort 'Vater' in Gedicht, Gebet und Brief zu benutzen, wohl hier und da auch im Privatverkehr, während die ältere solche Ausdrücke am liebsten tief innerlich im Herzen trägt und nach außen nicht gebrauchen möchte.“ [6]
Nach 1945 war P. Kentenich die meiste Zeit im Ausland. Von März 1947 bis Januar 1950 war er lediglich zwei Wochen in Deutschland und in Schönstatt. Den Vorgang der kirchlichen Anerkennung der Marienschwestern als Säkularinstitut begleitete er aus Südamerika, Südafrika und den USA. Trotz regen Briefkontakts waren die Schwestern weitgehend auf sich gestellt. Deshalb konnte es auch zu Überspitzungen kommen, die den Intentionen des Gründers widersprachen. An den Leitungskreis der Schwestern schrieb Kentenich am 13. November 1948:

„Habe eben, unmittelbar vor meiner Abreise nach Valparaíso, meine Briefe ein wenig geordnet und finde darunter einen Kindesakt, der im Kapellchen am 24.10.1948 gemacht worden sein soll. Er fängt an mir dem Lied: ‚Heilige Erde …‘ Dann kommt ein Gebet, das von allen gebetet wird. Es beginnt: ‚Vater, Du bist wie eine blühende Säule …‘ Ich kann nicht feststellen, wer den Akt gesetzt hat. Ich vermute aber, dass er von den Missionsschwestern stammt. Schw. Anna möge sich bitte danach erkundigen. Was in dem Gebete steht, ist so ungesund wie nur irgendwas, klingt wie Vergötzung eines Menschen und lässt sich kaum an Übertreibungen überbieten. Ich darf Schw. Anna bitten, sich um den Text umzusehen und ihn sofort überall – auch in der Chronik – zu vernichten, ohne ihn jemand anders lesen zu lassen. Wenn es möglich ist, tun Sie es bitte unauffällig. Die Verfasserin hat es offenbar gut gemeint, war aber sehr übel beraten. Es wird überhaupt gut sein, wenn Gebete dieser Art erst einer gesunden Kontrolle unterzogen werden.“ [7]

Auf Drängen mehrerer Bischöfe und weil Schwestern und ehemalige Schwestern Kentenich in Trier angeklagt hatten, wurde vom 19.-28. Februar 1949 durch Weihbischof Bernhard Stein eine Visitation der Marienschwestern durchgeführt, wobei in Gesprächen mit den zuständigen Pallottiner-Patres die gesamte Bewegung in ihrer komplexen und komplizierten Struktur einer Bewertung unterzogen wurde. Steins Urteil zog einen vorläufigen Schlussstrich unter die Kontroversen der 1930er Jahr:

„Die Korrektheit der theologischen Gedankenwelt Schönstatts und sein kirchlicher Sinn werden mit Unrecht in Zweifel gezogen. In dieser Überzeugung wurde ich durch die kanonische Visitation bestärkt. [,,,] Auch die Bezeichnung Schönstatts als ‚Lieblingsschöpfung‘ oder ‚Lieblingsbeschäftigung‘ Gottes und der Gottesmutter ist nicht in sich verfehlt. Weil sie jedoch missverständlich ist, schlage ich vor zu verlangen, dass von ihr nur sparsam Gebrauch gemacht werde und nur in Zusammenhängen, die jedes Missverständnis ausschließen.“ [8]

Aus den Gesprächen mit den engsten Mitarbeitern Kentenichs gewann der Weihbischof den Eindruck, dass dessen Person zu stark im Vordergrund stehe, ja eine gewisse „Unfehlbarkeit“ beanspruche. Er bezog sich dabei vor allem auf den Brief vom 20. Januar 1949 und die darin berichteten und empfohlenen Gefolgschaftsakte dem Gründer gegenüber, um dessen Handlungsweise vom 20. Januar 1942 und die daraus folgende Entscheidung für die KZ-Haft nachzuvollziehen. Damals hatte Kentenich aus dem Gefängnis geschrieben, seine Handlungsweise sei zu verstehen aus dem Glauben an die Realität der Übernatur und die Schicksalsverbundenheit der Schönstatt-Familie. Steins Fazit aus den Gesprächen mit den Patres:

„Gemeinsam ist allen Herren aus dem engsten Mitarbeiterkreis von P.K. die außerordentliche Ehrfurcht vor dem ‚Meister‘, die sie auch davon abhält, ihm etwaige persönliche Bedenken offen vorzutragen. Es spielt dabei wohl auch in etwa die Befürchtung mit, bei ihm in Ungnade zu fallen.“ [9]

Für die Gespräche mit den Marienschwestern hatte sich Stein einige Fragen notiert, die sich aus der Lektüre des Schrifttums und dem Bericht einer ehemaligen Marienschwester aus dem Jahr 1940 ergeben hatten. Sie bezogen sich auf das Verständnis des 20. Januar 1942, auf die Praxis der „Gefolgschaftsakte“ und ihre Beziehung zum vollkommenen Gehorsam sowie die Beziehung zu P. Kentenich, der ja bereits längere Zeit von Schönstatt abwesend sei. Die Generalleitung betonte die Bedeutung der Akte und ihrer Symbolhaftigkeit, gab jedoch zu, dass in der Häufung eine Schwierigkeit liege und jetzt die Zeit gekommen sei, sie zu leben. Dass es vielleicht zu viele „Akte“ geworden seien, wurde auch von den Erzieherinnen in Noviziat und Terziat zugestanden, ebenso Entgleisungen und Übertreibungen. Vorwürfe, die direkt gegen die Person P. Kentenichs gerichtet waren, wurden im Verlauf der Visitation in mehreren Gesprächen vorgetragen. Sie kamen aus den Reihen verantwortlicher Schwestern in der Bewegung. Die Hinweise, dass es sich dabei um Schwestern handle, deren charakterliche Schwächen bereits seit langem zutage getreten seien, mussten freilich als Entlastungsmanöver verstanden werden. Schwester Anna, die Generaloberin, befürchtete, „dass P.K. seit Dachau zu sehr auf die kindlichen Akte der Schwestern eingehe und so Übertreibungen und Entgleisungen begünstige. Ihr liege diese Art überhaupt nicht, da sie eine sehr nüchterne Frau sei. Aber was Unberührtheit angehe, sei P.K. völlig intakt.“ [10] Das wurde auch von den Schwestern bestätigt, die Vorbehalte gegen Kentenich vorbrachten. Schwester Agnes, die bereits vor der Visitation ein Vertrauensverhältnis zu Weihbischof Stein hatte, „betonte, dass die ‚Beichtstuhlmethoden‘ von P.K. an sich einwandfrei seien. Von Zwang wisse sie nichts. Sie selbst habe nie etwas an diesen Dingen gefunden. Dieses klare Zeugnis nahm mit die letzten diesbezüglichen Bedenken gegen die Person von P.K., und zwar deshalb, weil Schw. Agnes sich von allen Schwestern am meisten den klaren Blick für die Wirklichkeit bewahrt hat und durch ihre restlos Offenheit ganz wesentlich dazu beigetragen hat, dass mir die Durchdringung der ‚geistigen Klausur‘ überhaupt gelang. Nimmt man hinzu, dass auch Schw. Beatrix ausdrücklich betonte, dass sie solche Methoden nicht aus Gründen der Reinheit, sondern der fraulichen Würde ablehne, und dass sogar Schw. Pallotta überzeugt ist, dass P.K. nichts Böses dabei denkt, so bleibt nichts direkt Belastendes mehr übrig. Immerhin sind solche Methoden sehr gewagt und dürfen zweifellos nicht verallgemeinert werden.“ [11]

Stein kam zu dem Schluss, dass das theologische Denken Kentenichs und seiner Gefolgschaft wohl unbedingt orthodox sei, dass aber einige Gefahrenpunkte bestehen. Das seien „die Gefahr der Unselbständigkeit im Denken und Wollen“, „die Gefahr einer gewissen Verkrampfung“, die Gefahr, dass die Geschlossenheit „eine gewisse Angst vor Überwachung und vor Denunzierung“ fördern könne, die nicht genügende Bewertung der Kirche gegenüber der eigenen Familie. Stein regte an, mehr Priester als Beichtväter zur Verfügung zu stellen, zu überlegen, ob den Schwestern nicht statt P. Kentenich ein eigener Generaldirektor gegeben werden solle und in der Formation auf die Autorität der Kirche über das Schönstatt-Werk besonderes Gewicht zu legen.

Die Reaktionen P. Kentenichs auf die Visitation erfolgten sofort. Bevor er von Erzbischof Bornewasser am 27. April 1949 die offizielle Fassung des Visitationsberichts zugesandt bekam, hatte er bereits dreizehn Briefe an den Visitator geschrieben. Sie wollten die Ergebnisse, von denen Kentenich durch Briefe der Schwestern und der Patres erfahren hatte, in größere Zusammenhänge stellen. Sie waren aber nur der Vorlauf zu der großen Antwort, die Kentenich am 31. Mai 1949 aus Santiago de Chile begann und mit der fünften Folge zwei Monate später abschloss. Diese „Epistola perlonga“ ging ausführlich auf „Schönstatt als pädagogisches Problem“ ein und konstatierte: „Dem Einsichtigen fällt es nach Durchsicht des ‚Berichtes‘ nicht schwer, das Thema zu erweitern und Schönstatt als Symbol zu sehen für das pädagogische Problem der Instituta saecularia schlechthin. Wollen diese lebensfähig und fruchtbar werden, so brauchen sie beides: ein eigenes Recht und ein eigenes Erziehungssystem. Letzteres unter Umständen noch mehr als ersteres. Wir glauben nach der Richtung eine Aufgabe zu haben, stellen darum unser System gerne zur öffentlichen Diskussion. Wer Einblick in die pädagogische Situation der heutigen Zeit hat und ihren Zusammenhang mit der Katastrophe des Abendlandes kennt, wer mit den Versuchen seiner Rettung vertraut ist, spannt instinktiv den Rahmen weiter und möchte Schönstatt betrachten als Symbol für die pädagogische Problematik des ganzen Abendlandes.“ [12]

1950-1953: Die Apostolische Visitation

Diese Perspektive hielt P. Kentenich das folgende Jahrzehnt durch. Wohl ging er an verschiedenen Stellen auf die während der Bischöflichen Visitation vorgebrachten Einwände ein. In den „Quartener Vorträgen“ vom Februar 1950 erläuterte er Hintergründe und Praxis des so genannten „Kindesexamens“. Dem Trierer Erzbischof Bornewasser schrieb er am 02. Februar 1950:

„Ich bitte Exzellenz, meine freimütige Klarheit und unentwegte Festigkeit nicht als Mangel an Ehrfurcht, sondern - so wie das in den größten Blütezeiten der Kirche geschah - als Ausdruck einer ernsten Mitverantwortung aufzufassen. Ich weiß, wieviel Dank ich mit meiner Gefolgschaft Exzellenz und Ihren unmittelbaren Beratern und Helfern schuldig bin. Mit seltener Weitherzigkeit haben Sie unsere Schwestern 20 Jahre unbehelligt experimentieren lassen, und das zu einer Zeit, wo das Kirchenrecht Ihnen die Macht gegeben, hindernd einzugreifen. Nach Herausgabe des päpstlichen Rahmengesetzes haben Sie sich nicht nur in edler Großzügigkeit für Approbation der Schwesternschaft, sondern auch für Rechtfertigung des Gesamtwerkes vor dem deutschen Episkopat mit Erfolg eingesetzt. Diese wertvollen Großtaten werden unauslöschlich im Buche unserer Familien- und der deutschen Kirchengeschichte verzeichnet bleiben. Seit Dachau glaube ich jedoch, die Pflicht zu haben, meine frühere Taktik des Schweigens, der vorsichtigen Einfühlung und Zurückhaltung zu ändern und - wie ich das in meinen offiziellen Briefen so häufig zum Ausdruck gebracht - mit rücksichtsloser Offenheit vor die Gesamtöffentlichkeit der Kirche zu treten, um nicht mitschuldig zu werden an der großen Katastrophe, die dem Abendland bevorsteht. Exzellenz mögen solche Einstellung als Einbildung und Anmaßung auffassen, mögen aber auch verstehen, daß sie wenigstens subjektiv die Grundlage meiner Handlungsweise ist und deswegen - wenn nicht Anerkennung, so doch Duldung verdient. Ihr hohes Alter und verdienstreiches Leben gibt Ihnen das Recht, sich bald die Tore der Ewigkeit öffnen zu lassen. Wenn Sie dort im göttlichen Lichte die ewige Wahrheit schauen und die ewige Liebe kosten, mögen Sie uns allen die Gnade erflehen, vor Irrtum des Verstandes und Fehlentwicklung des Herzens bewahrt zu bleiben und niemals eigensüchtige Wünsche mit Gottes Wunsch und Willen zu verwechseln.“ [13]

Zu diesem Zeitpunkt hatte der Trierer Erzbischof bereits in Rom gebeten, die Anerkennungen der anderen Schönstatt-Gemeinschaften als Säkularinstitute zu verschieben. Am 27. Mai 1950 bat Bornewasser die Religiosenkongregation um eine erneute Prüfung der Marienschwestern hinsichtlich des Elternprinzips und des Rücktritts von Schwester Anna als Generaloberin, sekundiert durch zwei Gutachten seines Weihbischofs Stein. Er forderte, dass P. Kentenich nicht mehr geistlicher Leiter sein dürfe und ein Generalkapitel eine neue Leitung wählen solle. Doch nicht die Religiosenkongregation handelte, sondern die Angelegenheit wurde an das Heilige Offizium, die oberste Kurienbehörde, weitergegeben, die am 15. März 1951 mit einem offiziellen Dekret den Niederländer P. Sebastian Tromp SJ zum Apostolischen Visitator für die Apostolische Bewegung von Schönstatt ernannte. Die ersten Gespräche mit P. Kentenich, der nach Rom gerufen wurde, begannen am 24. April 1951. Das Ergebnis war, dass P. Kentenich nicht bereit war, von seinen Ämtern zurückzutreten.

Am 31. Juli 1951 wurde Kentenich seines Amtes als Generaldirektor der Marienschwestern enthoben. In einem ergänzenden Dekret (10. August 1951) wurden den Schwestern konkrete Anweisungen bezüglich Sprachgebrauch und Redewendungen sowie der Vernichtung von Schönstatt-Literatur mitgeteilt. Als neuer Assistent wurde P. Josef Friedrich ernannt. Die Schwestern wurden von jeder Gewissensbindung an P. Kentenich befreit.

Der Verlauf der Apostolischen Visitation lässt sich zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht exakt rekonstruieren. Sie wurde jedenfalls im August 1953 mit der Anerkennung eines „Generalstatuts“ für das Schönstatt-Werk und die Inkraftsetzung neuer Satzungen für die Marienschwestern beendet. P. Kentenich musste weiterhin an seinem Verbannungsort in Milwaukee bleiben.

1945 und folgende Jahre: Schönstatt-Priester als Säkularinstitut?

Inzwischen waren weitere Probleme aufgetaucht. Seit Anfang der 1920er Jahren hatten sich viele Diözesanpriester der Schönstatt-Bewegung angeschlossen. Als die Möglichkeit der Säkularinstitute auftauchte, wollte der Kernkreis dieser Priestergemeinschaft ebenfalls diesen Weg einschlagen. Sie wollten ein Säkularinstitut bilden, ohne die Bindung an den Bischof aufzugeben.

Nachdem P. Kentenich im März 1950 wieder nach Deutschland zurückgekehrt war, besuchte er in diesem Anliegen zwölf deutsche Bischöfe bzw. Generalvikare. Er wollte sie für ein Priester-Säkularinstitut gewinnen. Die Reaktionen fielen – auch weil Trier darauf bestand - sehr verhalten aus.

Mit diesen Plänen stießen die Schönstatt-Priester noch in ein weiteres „Wespennest“. Die Marienschwestern galten auch als Säkularinstitut noch eng mit der Gesellschaft der Pallottiner verknüpft. Das zeigte sich auch am Kürzel „SAC“ (Societas Apostolatus Catholici) hinter ihren Namen. Die Diözesanpriester hatten hingegen schon seit den 1920er Jahren Bestrebungen in ihren Reihen, sich als „pars motrix et centralis“ (bewegender und zentraler Teil) der Bewegung zu sehen und in eine Konkurrenz zu den Pallottinern zu treten. Obwohl P. Kentenich bis 1956 eisern daran festhielt, dass die Pallottiner die Hauptsorge und -verantwortung für die Bewegung hätten, bildete diese Spannung ein weiteren Strang der Auseinandersetzungen, der sich vor allem in der zweiten Hälfte der 1950er und der ersten Hälfte der 1960er Jahre manifestierte.

1952-1964: Die Gemeinschaft der Pallottiner

Während P. Kentenich in dem Generalobern der Pallottiner, P. Adalbert Turowski, in zunehmendem Maß einen Bundesgenossen fand, der ihn stützte und wo irgend möglich verteidigte, rückte ausgerechnet seine Heimatprovinz von ihm ab. Der Provinzial Heinrich Schulte, mit dem er noch in Dachau eine „Vermählung“ zwischen Gesellschaft und Bewegung angeregt hatte, die dann vom Generalkapitel 1947 aufgegriffen worden war, distanzierte sich in einem Brief vom 25. Januar 1952 an Turowski von Kentenich:

Es sollte „die edle und ehrliche Grundhaltung der Treue, des Sendungsglaubens und des Gehorsams und der kirchlichen Gesinnung zweifelsfrei bleiben. Es sollte aber ebenso klar herausgestellt werden, dass eine verschiedene Auffassung besteht über die richtige Art des Vorgehens und der praktischen Anwendung, spez. auch im Verhältnis zur kirchlichen Autorität.“ [14]

In der Vorbereitung des Generalkapitels 1953 wurden die unterschiedlichen Ansichten über ein Miteinander von Schönstatt und Pallottinern immer deutlicher. Weil vermutlich die Mehrheit der Kapitulare für eine Wiederwahl Turowskis gewesen wäre, wurde der Benediktiner Ulrich Beste als Kommissar des Heiligen Offiziums in das Kapitel gesandt, der nicht genehme Themen und Kandidaten ausschloss und nach der Wahl das Ergebnis verkündete: Neuer Generaloberer wurde P. Wilhelm Möhler. Da kurz darauf das Generalstatut in Kraft gesetzt wurde, übernahm Möhler auch den Vorsitz des Generalpräsidiums. In den folgenden Jahren verschärften sich die Spannungen über der Frage, ob Schönstatt als eigenständige Gründung oder als Ausgründung des Werkes Vinzenz Pallottis anzusehen sei. Diese „Leitbildfrage“ musste zur Entscheidung drängen. Sie wirkte sich in den Schönstatt-Gemeinschaften in einer neuen Parteinahme für den verbannten Gründer aus, führte aber auch zu Austritten und neuen Ansätzen, die die Gründung einer Priestergemeinschaft neben den Pallottinern betrieben.

Verschärfend wirkte sich aus, dass das Heilige Offizium trotz der offiziellen Beendigung der Apostolischen Visitation immer noch seine Hand im Spiel hatte und auf die deutschen Bischöfe, vor allem den Vorsitzenden der Bischofskonferenz, den Kölner Kardinal Frings, einwirkte, nun auch die Laiengemeinschaften Schönstatts zu disziplinieren. Was Frings noch im Jahr 1960 gehorsam durchführte, prangerte er drei Jahre später auf dem Konzil in seiner Rede über die Methoden des Heiligen Offiziums öffentlich an.

1962-1966: Das Konzil entwirrt die Knoten

Das Zweite Vatikanische Konzil bot die Plattform, auf der die einzelnen offenen Fragen um Schönstatt angegangen werden konnten. Inzwischen hatten sich mehrere Bischöfe aus Deutschland und der Weltkirche für eine Lösung ausgesprochen. Drei Punkte galt es zu lösen:

  • Schönstatt musste aus dem Zuständigkeitsbereich des Heiligen Offiziums gelöst werden. Eine Eingabe der Kardinäle Frings, Döpfner, Silva und Rugambwa an Johannes XXIII. führte dazu, dass am 02. Januar 1963, wenige Tage vor der Heiligsprechung Vinzenz Pallottis, die Schönstatt-Frage mit Ausnahme einer möglichen Rückkehr des Gründers an die Religiosenkongregation übergeben wurde.
  • Am 03. Dezember 1963 wurde mit Schreiben Kardinal Antoniuttis der Münsteraner Bischof Höffner zum Moderator et custos des Schönstatt-Werkes ernannt, Prälat Wilhelm Wissing zu seinem Stellvertreter. Gleichzeitig wurde eine erneute Visitation angekündigt, die vom Dominikanerprovinzial von Ecuador, Hilarius Albers, durchgeführt werden sollte. Im Februar 1964 empfahl die Deutsche Bischofskonferenz eine Trennung Schönstatts von den Pallottinern, die Schaffung eines neuen Generalstatuts und die Ernennung eines deutschen Bischofs als Zuständigen für Schönstatt. Obwohl sich die deutschen Pallottiner in mehreren Briefen dagegen verwandten, wurde mit Dekret vom 06. Oktober 1964 die Autonomie Schönstatts verfügt.
  • In die Rückkehr P. Kentenichs aus Milwaukee kam im Sommer 1965 Bewegung. Durch ein Telegramm, dessen Ursprung bis heute Rätsel aufgibt, nach Rom gerufen, klärte sich in der letzten Konzilssessio auch das Schicksal des Gründers. Am 20. Oktober 1965 wurde die Sache Kentenichs an die Religiosenkongregation übergeben: „Res remittatur ad S. Congregationem de Religiosis.“ In seinem Tagebuch beschreibt der Münsteraner Weihbischof Tenhumberg den Vorgang: „Um 10.30 Uhr [am 23. Oktober 1965] bin ich dann wieder im Hl. Offizium. Die Audienzen sind zwar am Ende. Überraschenderweise aber wurde eine dringliche Sitzung anberaumt, an der Kardinal Ottaviani teilnehmen muß. Sie findet aber im selben Gebäude statt. Msgr. Agustoni [15] holt – offensichtlich nach vorheriger Vereinbarung – den Kardinal heraus, nachdem er mir vorher schon in groben Zügen auf Wunsch des Kardinals die wichtigsten Ergebnisse mitgeteilt hat. Eminenz Ottaviani wiederholt dann – nachdem er sich zunächst dafür entschuldigt hat, daß er mich im Vorzimmer eines Konferenzraumes sozusagen stehenden Fußes empfange -: Das Hl. Offizium habe folgendes beschlossen: Wenn P. Kentenich aus der Gesellschaft der Pallottiner austreten wolle, könne er es tun. Er solle dann einen Episcopus benevolus suchen. Wenn er diesen habe, könne er Diözesanpriester werden. Aber alle damit zusammenhängenden Fragen seien dann nicht mehr mit dem Hl. Offizium, sondern mit der Religiosenkongregation zu verhandeln. Diese Kongregation sei jetzt für die Behandlung all dieser Fragen zuständig. Ich frage sodann, ob das bedeuten solle, daß das Hl. Offizium damit die ‚tota causa fundatoris‘ an die Religiosenkongregation abgegeben habe, und Eminenz antwortet darauf ganz klar und deutlich: ‚Jawohl‘. Eine ähnliche Frage habe ich im gleichen Zusammenhang kurze Zeit später nochmal gestellt, um sicher zu sein, und bekomme die gleiche Antwort mit der Begründung, es sei ja schon die ganze causa Schönstatt bei der Religiosenkongregation, dann sei es zweckmäßig, daß auch die causa fundatoris in Zukunft dort behandelt werde. Es sei nicht gut, daß zwei Dikasterien Fragen behandelten, die so eng miteinander vermischt wären. So könnten wir uns also in all diesen Fragen an die Religiosenkongregation wenden. Meine weitere Frage, wie denn nun der modus procedendi sei, beantwortet der Kardinal: Das Hl. Offizium werde jetzt einen diesbezüglichen Erlaß an die Religiosenkongregation richten, und von dort aus würde dann alles Weitere geregelt werden.“ [16]

P. Kentenich bekam dann die Erlaubnis zum Austritt aus der Gesellschaft der Pallottiner. An seinem 80. Geburtstag wurde er in den Klerus der Diözese Münster aufgenommen. Nach Konzilsende wurde ihm erlaubt, über Weihnachten nach Deutschland zurückzukehren. Eine Audienz bei Papst Paul VI. war äußeres Zeichen seiner neu gewonnenen Bewegungsfreiheit. Im Januar 1966 teilte Bischof Höffner den deutschen Bischöfen mit, dass es sich um eine Klärung des Verhältnisses zwischen Schönstatt und Pallottinern handle. „Ich sehe in der Schönstattbewegung keine Gefährdung der Glaubens- und Sittenlehre unserer Kirche. Gewisse Krisen im Verständnis und in der Verkündigung der Glaubens- und Sittenlehre unserer Kirche liegen in der nachkonziliaren Zeit anderswo.“ [17] Mit dem Schreiben Kardinal Antoniuttis an Bischof Höffner vom 16. März 1966 waren die Jahre der theologischen Untersuchung Schönstatts, der Bischöflichen und der Apostolischen Visitation sowie der Entfernung des Gründers von seinem Werk zu Ende: „Ex parte huius Sacrae Congregationis nihil obstat quominus, Pater Kentenich suum exerceat apostolatum sun ductu et vigilantia Excellentiae Tuae, et confidit illum prudenter et fructuose adlaboraturum, ad concordiam fovendam inter Societatem Apostolatus Catholici et Institutum Saeculare schoenstattense, juxta indicationes ipsi suo tempore datas nomine et auctoritate Summi Pontificis.“ [18]

Viele Fäden sind zu entwirren, um die Vorgänge um P. Kentenich einordnen zu können. Der vorstehende Artikel wollte dazu einen kleinen Beitrag liefern. Viele Ereignisse konnten nur angedeutet werden und bedürfen einer ausführlicheren Studie. Es sollte aber deutlich geworden sein, dass dazu mehr erforderlich ist als ein rascher Blick in neu geöffnete Archivbestände.

[1] Brief Hilfrich an Bornewasser, 27. Februar 1935.

[2] Kentenich an Bornewasser, 26. April 1935.

[3] Gutachten Pappert, 03. April 1937.

[4] Joachim Schmiedl, Die Schönstatt-Bewegung in den Verhandlungen der Deutschen Bischofskonferenz 1943-1960, in: Regnum 53 (2019),80-88.

[5] Siehe dazu: Joachim Schmiedl, Das „Kindesexamen“. Zu den Vorwürfen gegen Pater Joseph Kentenichc, in: Herder-Korrespondenz 74 (2020), Nr. 9, 13-15.

[6] Kentenich an Stein, 14. März 1949.

[7] Kentenich an Leitungskreis, 13. November 1948.

[8] Stein, Bericht über die kanonische Visitation der Apostolischen Bewegung von Schönstatt vom 19.2.-28.2. 1949, 6.

[9] Stein, Bericht über die kanonische Visitation der Apostolischen Bewegung von Schönstatt vom 19.2.-28.2. 1949, 13.

[10] Stein, Bericht über die kanonische Visitation der Apostolischen Bewegung von Schönstatt vom 19.2.-28.2. 1949, 19.

[11] Stein, Bericht über die kanonische Visitation der Apostolischen Bewegung von Schönstatt vom 19.2.-28.2. 1949, 19.

[12] Kentenich, Josef, "Epistola perlonga" I. Teil (Moriah Patris 9/I), Berg Moriah 1994, 24-25.

[13] Kentenich an Bornewasser, 02. Februar 1950.

[14] Schulte an Turowski, 25. Januar 1952.

[15] Sekretär von Kardinal Ottaviani.

[16] Tagebuch Tenhumberg, 23. Oktober 1965.

[17] Höffner an Bischöfe, 24. Januar 1966.

[18] Antoniutti an Höffner, 16. März 1966.

Hinweis:

Dieser Artikel ist erstmals erschienen in REGNUM Schönstatt International – Reflexion und Dialog, 55. Jahrgang, Heft Nr. 4
REGNUM ist zu beziehen beim Patris Verlag, Schönstatt, Vallendar: bestellen@patris-verlag.de
Einzelheft: 7,50 €, Jahresabonnement: 29,50 €
Information zu REGNUM: www.regnum-im-netz.de

 

Beiträge zu einem umfassenderen Bild in der Causa Kentenich

In Kooperation verschiedener Personen aus der Schönstatt-Bewegung werden im Auftrag des Generalpräsidiums des internationalen Schönstattwerkes Themen bearbeitet, die Pater Josef Kentenich, den Gründer der Bewegung, betreffen und die derzeit angefragt sind. Dies geschieht aufgrund des jeweiligen aktuellen Kenntnisstandes, der sich aus den zugänglichen Dokumenten und Schriften ergibt. Die Ergebnisse der Forschungen und Gespräche sind jeweils in themenbezogenen Artikeln zu lesen. Ihre Vorschläge für Themen weiterer Artikel können Sie gerne senden an: mk@schoenstatt.de.

PressOffice Schoenstatt International

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