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8. Dezember 2021 | Deutschland | 

Jahrestagung 2021 der Arbeitsgemeinschaft Schönstätter Trägervereine und Institutionen


AST-Brand (Foto: B.Brehm)

AST-Brand (Grafik: B. Brehm)

Hbre. Vom 19. bis 21 November trafen sich Vertreter von 11 Schönstatt-Häusern und -Zentren, die in der Arbeitsgemeinschaft Schönstätter Trägervereine und Institutionen (AST) Mitglied sind, in Haus Marienau, Schönstatt, Vallendar, zu ihrem jährlichen Treffen. Zeitweise waren weitere Vertreter online zugeschaltet. Das Treffen dient vor allem der Information über Sachthemen, die alle betreffen können, dem stärkenden Austausch der Verantwortlichen untereinander, der Bearbeitung von Fragen der vertrauensvollen Zusammenarbeit zwischen Schönstatt-Bewegung und Trägervereinsleitungen sowie der Bearbeitung von Fragen der gemeinsamen Öffentlichkeitsarbeit.

Auswirkungen der Corona-Schließungen aktuell noch überschaubar

Berichte zur aktuellen Lage der einzelnen Häuser offenbarten den starken Einfluss der Corona-Pandemie auf die Belegung der Häuser. Dabei wurde jedoch auch deutlich, dass aufgrund der staatlichen Hilfen und der Gewährung von einzelnen diözesanen Zuschüssen die wirtschaftliche Situation der Zentren sich noch nicht wirklich verschlechtert hat. Im Rahmen der aktuellen pandemischen Lage wird eine erneute signifikante Stornierungswelle erwartet.

Nachhaltigkeitsmaßnahmen

Benedikt Herkommer von Schoenstatt for Future SFF konnte ein Team aus sechs Personen vorstellen, das die Häuser und Trägervereine im Blick auf Nachhaltigkeitsmaßnahmen beratend unterstützen kann. Neben konkreten Hinweisen zu Dachsanierungen, Heizungsfragen, der Verwendung von Ökostrom, der Einsatzmöglichkeit ökologisch unbedenklicherer Reinigungsmittel – dazu gab es eine eigene Produktpräsentation der Firma Remsgold – und weiteren Fragen der Energieeinsparung wurde auch darüber gesprochen, dass solche Nachhaltigkeitsmaßnahmen für die Endkunden besser sichtbar gemacht werden sollten.

Zusammenarbeit zwischen Schönstatt-Bewegung und Trägervereinsleitungen

Grundlage für die Diskussion über die Zusammenarbeit zwischen diözesanen Verantwortlichen der Schönstatt-Bewegung und den Trägervereinsleitungen war das Generalstatut der internationalen Schönstatt-Bewegung mit seinen landesspezifischen Ergänzungen. Zunächst wurde festgestellt, dass für das Handeln der jeweiligen Trägervereine die geltenden Satzungen bestimmend seien. Statut und Ergänzungen, denen grundsätzlich zugestimmt wurde, seien eine gute Grundlage für die handelnden Personen, insbesondere in persona des Diözesanleiters und des e.V. - Vorsitzenden, die eine vertrauensvolle Zusammenarbeit ermögliche und Probleme lösbar mache. Vertrauensvoll müsse dabei besonders einschließen, dass vereinsrechtliche Haftungsfragen berücksichtigt werden.

Der kurz vor Pandemiebeginn begonnene Prozess einer Leitbilddiskussion bzw. Leitbildweiterentwicklung für das Selbstverständnis der Schönstatt-Zentren und -Häuser ist leider unterbrochen worden. Mit den Initiatoren des bereits terminierten „Hearings“ zum Thema, in das auch der Leiter der Schönstatt-Bewegung Deutschland involviert war und das „Corona zum Opfer gefallen ist“, soll eine Wiederaufnahme besprochen und gegebenenfalls entschieden werden.

Im Blick auf eine gemeinsame Öffentlichkeitsarbeit wurde beschlossen, den in Arbeit befindlichen Katalog der Schönstatt-Zentren zur Endredaktion zu führen. Für die AST-Website www.schoenstatt-zentren.net soll der Bekanntheitsgrad durch eine bessere Verlinkung auf den Seiten der einzelnen Häuser verbessert werden.

Blick in die Zukunft

Mit Blick auf die Entwicklung der Schönstatt-Bewegung insgesamt wollen die Verantwortlichen der Zentren vor allem unter personellen Aspekten einen realistischen Blick für die Zukunft von Häusern und Zentren behalten. Eventuell braucht es Satzungsanpassungen um die e.V.-Vorstände weiterhin besetzen zu können. Wichtig wird auch die Frage sein, wie die Führung der Häuser aus einer schönstättischen Spiritualität heraus garantiert werden kann. Und schließlich stellt sich auch die Frage was mit einem Schönstatt-Heiligtum passiert, wenn ein Haus nicht weitergeführt werden kann. Die Gesamtproblematik dieses Themas könne in der AST nicht gelöst werden. Dazu brauche es eine intensive Zusammenarbeit mit Verantwortlichen aus der Schönstatt-Bewegung.

Für die weitere Arbeit der AST wurde ein jährliches Treffen abgesprochen. Dieses soll immer am zweiten Novemberwochenende in Schönstatt, Vallendar, stattfinden. Das nächste Treffen ist für den 11. bis 13. November 2022 im Haus der Familie in Vallendar terminiert.

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