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26. Februar 2021 | Deutschland | 

Schutzkonzept zur Prävention sexualisierter Gewalt


Präventions-Schutzkonzept (Foto: Schönstatt-Familienbewegung)

Präventions-Schutzkonzept (Foto: Schönstatt-Familienbewegung)

Hbre. Die Schönstatt-Familienbewegung hat für die von ihr bundesweit angebotenen Veranstaltungen in Zusammenarbeit mit der Präventionsstelle des Bistums Trier ein Schutzkonzept zur Prävention sexualisierter Gewalt erarbeitet und nun offiziell etabliert. Damit setzt sie entsprechende gesetzliche Vorgaben um. „Es gehört zu unserem Selbstverständnis, alles, was möglich ist, zu tun, damit unsere Veranstaltungen gerade für Kinder und Jugendliche auch in dieser Hinsicht sichere und verlässliche Orte sind“, so Manuela & Peter Miller, Mitglieder in der Leitung der Schönstatt-Familienbewegung Deutschland, in einer Information an die in den Diözesen verantwortlichen Familien.

Umsetzung gesetzlicher Vorgaben

Das Schutzkonzept orientiert sich an der entsprechenden Rahmenordnung der Deutschen Bischofskonferenz, in der festgehalten ist: „Das Ziel der Prävention in kirchlichen Institutionen ist es, eine neue Kultur des achtsamen Miteinanders zu entwickeln. Dafür muss es transparente, nachvollziehbare, kontrollierbare und evaluierbare Strukturen und Prozesse zur Prävention sexualisierter Gewalt geben.“ Die drei in der Schönstatt-Familienbewegung verbundenen Gemeinschaften (Schönstatt-Familienliga, Schönstatt-Familienbund und das Institut der Schönstattfamilien) stehen gemeinsam hinter diesem Konzept und setzen es bei ihren Veranstaltungen um.

Wie im Schutzkonzept festgehalten, sind es vor allem drei gesetzliche Vorgaben, die die Verantwortlichen für die einzelnen Veranstaltungen einhalten müssen: Alle Personen ab 14 Jahren, die zur Betreuung von Kindern und Jugendlichen eingesetzt werden, müssen vor Beginn der Veranstaltungen an einer Präventions-Schulung teilgenommen haben, ein aktuelles erweitertes polizeiliches Führungszeugnis (EPF) vorlegen und den im Schutzkonzept festgehaltenen Verhaltenskodex unterschreiben und anerkennen.

Wie Kinderbetreuerinnen und Kinderbetreuer ein kostenloses EPF beantragen können, ist im Schutzkonzept beschrieben. Auch das notwendige Antragsformular kann auf der Homepage der Schönstatt-Familienbewegung heruntergeladen werden.

Präventions-Schulung

Für Personen, die bei Veranstaltungen der Schönstatt-Familienbewegung die Teilnahme an einer entsprechenden Präventions-Schulung nachweisen müssen, werden solche Schulungen kostenlos und online angeboten. Für die Durchführung konnte Frau Ursula Samietz, ausgebildete Präventions-Fachkraft, gewonnen werden. Die aktuellen Schulungs-Termine werden jeweils auf der Homepage der Schönstatt-Familienbewegung veröffentlicht. Sollte es für eine Übergangszeit für einzelne Betreuerinnen oder Betreuer noch nicht möglich gewesen sein, an einer Schulung teilzunehmen, so bleibt vor Beginn der Veranstaltung die gemeinsame Besprechung des Verhaltenskodex, der konkrete Orientierung gibt. Dieser Kodex gibt allen Beteiligten Handlungssicherheit, damit sich Kinder während der Familienveranstaltungen auch in der Zeit der Fremdbetreuung gut aufgehoben wissen. Sie sollen zusammen eine frohe Zeit erleben und einen respektvollen, ehrfürchtigen und natürlichen Umgang erfahren, in dem sie sich entwickeln, entfalten und in ihrer Persönlichkeit wachsen können.

Schutzkonzept und Verhaltenscodex werden den Teilnehmerinnen und Teilnehmern der Veranstaltung zur Einsicht durch Aushang in den Tagungsräumen transparent gemacht.

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