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30. Juni 2017 | Kirche | 

Erzbischof Koch bedauert die Entscheidung im Deutschen Bundestag für die „Ehe für alle“


Erzbischof Dr. Heiner Koch, Berlin (Foto: Martin Rulsch, Wikimedia Commons, CC-BY-SA 4.0)

Erzbischof Dr. Heiner Koch, Berlin (Foto: Martin Rulsch, Wikimedia Commons, CC-BY-SA 4.0)

Hbre. Erzbischof Dr. Heiner Koch, Berlin, Vorsitzender der Kommission für Ehe und Familie der Deutschen Bischofskonferenz, äußerte anlässlich der heutigen (30. Juni 2017) Entscheidung des Deutschen Bundestages für die „Ehe für alle“ sein Bedauern, dass der Gesetzgeber mit dieser Entscheidung „wesentliche Inhalte des Ehebegriffs aufgegeben hat, um ihn für gleichgeschlechtliche Partnerschaften passend zu machen.“ Gleichzeitig machte er deutlich, dass der sakramentale Charakter des katholischen Eheverständnisses von dieser Entscheidung im Deutschen Bundestag natürlich unberührt bleibe.

Differenzierung ist keine Diskriminierung

In einer Pressemitteilung der Deutschen Bischofskonferenz brachte Koch sein Bedauern zum Ausdruck, dass durch den Beschluss des Bundestages mit dem Ziel, die Wertschätzung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften hervorzuheben, eine differenzierte Wahrnehmung unterschiedlicher Partnerschaftsformen aufgegeben werde. „Differenzierung aber ist keine Diskriminierung“, so der Berliner Erzbischof. „Eine Wertschätzung gleichgeschlechtlichen Zusammenlebens kann auch durch eine andere institutionelle Ausgestaltung ausgedrückt werden. Sie muss nicht in der Öffnung des Rechtsinstituts der Ehe für gleichgeschlechtliche Partnerschaften in Erscheinung treten.“ Die Väter des Grundgesetzes hätten der Ehe einen so herausragenden Platz im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland gegeben, weil sie diejenigen schützen und stärken wollten, die als Mutter und Vater ihren Kindern das Leben schenken wollen. „Wird jetzt vor allem der Schutz von Beziehungen und die Übernahme gemeinsamer Verantwortung als Begründung für die Öffnung der Ehe vorgebracht, so bedeutet dies eine wesentliche inhaltliche Umgewichtung und eine Verwässerung des klassischen Ehebegriffs“, so Koch.

Grundlegende Überzeugungen im Eheverständnis aufgegeben

Es sei bemerkenswert, so Koch, „dass viele von denen, die die Institution Ehe lange Zeit als lebensfeindlich und als Auslaufmodell bekämpften, nun zu glühenden Verfechtern der ‚Ehe für alle‘ wurden.“ Es stimme allerdings nachdenklich, „wie grundlegende Überzeugungen im Eheverständnis aufgegeben werden mit dem Hinweis auf notwendige Flexibilität, veränderte Zeiten und populäre Stimmungen.“ Dass das Rechtsinstitut Ehe in das Räderwerk politischen Taktierens geraten sei, sei traurig. „Das hat die Ehe nicht verdient.“

Die Lebenskraft des katholischen Eheverständnisses einladend vertreten

Die katholische Kirche werde sich, so Koch, verstärkt der Herausforderung stellen, „die Lebenskraft des katholischen Eheverständnisses, wie es auch Papst Franziskus immer wieder klar benennt, überzeugend zu verdeutlichen und in der Öffentlichkeit einladend zu vertreten.“ Der sakramentale Charakter des katholischen Eheverständnisses bleibe selbstverständlich von der Entscheidung des Deutschen Bundestages unberührt.

Die Stellungnahmen der Deutsche Bischofskonferenz zum Lebenspartnerschaftsrecht aufgreifend unterstrich Erzbischof Koch, „dass es ein Missverständnis wäre, die hervorgehobene Rechtsstellung der Ehe und ihren bleibenden besonderen Schutz als Diskriminierung homosexuell veranlagter Männer und Frauen zu verstehen. Als Kirche haben wir Respekt für jene gleichgeschlechtlichen Partnerschaften, in denen über viele Jahre hinweg gegenseitige Verantwortung und Fürsorge übernommen wird.“ Wenn der Staat aber anerkannte verbindliche Gemeinschaften wirklich stärken wolle, müssten z.B. in der Ehe- und Familienpolitik deutlichere Akzente gesetzt werden, um die Stabilität und Eigenverantwortung der Ehen zu unterstützen statt die Gestaltungsräume der Eheleute zu beschneiden, wie sich etwa durch die (in einigen Wahlprogrammen geforderte) Aufhebung des Ehegattensplittings andeute.


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