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26. Oktober 2015 | Positionen | 

Voller Schutz am Lebensende - keine Beihilfe zur Selbsttötung erlauben


An der Seite des Lebens (Foto: katharina-kasper-gruppe.de)

"An der Seite des Lebens" (Foto: katharina-kasper-gruppe.de)

Hbre. Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages müssen am 6. November in zweiter und dritter Lesung über eine Gesetzesnovelle zum Thema assistierter Suizid entscheiden. Dazu liegen dem Bundestag vier Gesetzentwürfe verschiedener Gruppen von Abgeordneten vor, die bereits im Sommer in erster Lesung diskutiert wurden. Schon im Juli, anlässlich der ersten Lesung der Gesetzesentwürfe zur Suizidbeihilfe im Deutschen Bundestag haben sich zehn große katholische Krankenhausträger gegen ärztliche und jede weitere Form der geschäftsmäßigen Beihilfe zum Suizid positioniert. Die Stiftung „CitizenGO“, eine Organisation, die „das Leben, die Familie und die Freiheit auf eine effektive Art durch Online-Petitionen und Aktionen verteidigen und fördern“ möchte, lädt zu einer Online-Petition ein, mit der die Abgeordnete dazu aufgerufen werden, den Gesetzentwurf von Patrick Sensburg, Thomas Dörflinger und Hubert Hüppe (alle CDU), zu unterstützen, der vorsieht, Anstiftung und Beihilfe zum Suizid unter Strafe zu stellen.

"An der Seite des Lebens" - Positionierung katholischer Träger von Krankenhäusern, Senioreneinrichtungen und Behinderteneinrichtungen in Deutschland zur Frage des assistierten Suizids (Foto: katharina-kasper-gruppe.de)

"An der Seite des Lebens" - Positionierung katholischer Träger von Krankenhäusern, Senioreneinrichtungen und Behinderteneinrichtungen in Deutschland zur Frage des assistierten Suizids (Foto: katharina-kasper-gruppe.de)

Positionspapier „An der Seite des Lebens“

In der Erklärung „An der Seite des Lebens“ fordert das Bündnis der katholischen Krankenhausträger, das insgesamt 394 Krankenhäuser und Sozialeinrichtungen in Deutschland vertritt, in denen jährlich mehr als 1,6 Millionen Patienten, Klienten und Bewohner ambulant und stationär von knapp 70.000 Mitarbeitern versorgt werden, eine Stärkung der hospizlichen und palliativen Versorgung und wendet sich entschieden gegen alle Formen der geschäftsmäßig organisierten Sterbehilfe und Suizidbeihilfe. In der Erklärung heißt es: „Wir vertrauen darauf, dass unser Leben von Anfang bis Ende ein Geschenk Gottes ist. In diesem Vertrauen steckt zugleich die Aufgabe, allen Menschen entsprechend der ihnen zugesicherten Würde und Gottebenbildlichkeit zu begegnen. Aus dieser Haltung heraus lehnen wir es ab, dass Ärztinnen und Ärzte Beihilfe zum Suizid leisten. Wir positionieren uns entschieden gegen alle Formen der geschäftsmäßig organisierten Sterbehilfe und Suizidbeihilfe.“

Viele Menschen hätten Furcht vor einer Über- oder Unterversorgung am Lebensende, vor der Verletzung ihrer Würde und Situationen der Hilfsbedürftigkeit, heißt es in dem Positionspapier weiter. Die Einrichtungen seien sich bewusst, dass es für viele Menschen ein schwer erträglicher Gedanke ist, am Ende ihres Lebens möglicherweise schwerem Leid ausgesetzt zu sein. Hinzu komme die Angst vor Abhängigkeit und Kontrollverlust. „Wir wissen, dass auch bei bester Betreuung und Pflege und bei einer professionellen palliativen Begleitung Menschen in besonders schwierigen Einzelfällen den Wunsch haben werden, ihrem Leben ein Ende zu setzen.“ Hier suchten die Mitarbeiter das Gespräch, um mit einer optimalen palliativen Versorgung alles Mögliche zu tun, körperliches und seelisches Leid zu lindern. Eine solche Versorgung gehe auf die physischen, psychischen, sozialen und spirituellen Bedürfnisse von Patienten, Angehörigen und Behandlungsteam ein.

Flyer der Deutschen Bischofskonferenz "Sterben in Würde - Worum geht es eigentlich?" (Foto: dbk.de)

Flyer der Deutschen Bischofskonferenz "Sterben in Würde - Worum geht es eigentlich?" (Foto: dbk.de)

HINWEIS: Alle(!) Bundestagsabgeordneten können Sie mit einer E-Mail-Adresse nach dem Muster "vorname.nachnam@bundestag.de" erreichen, wobei Umlaute zu ae, oe oder ue werden, ß zu ss und Doppelnamen immer mit Bindestrich getrennt werden.

Eine Liste aller Bundestagsabgeordneten und deren Mail-Adressen können Sie anfordern über: kommentar@schoenstatt.de

Katholische Kirche gegen alle Formen der aktiven Sterbehilfe und der Beihilfe zur Selbsttötung

Das Positionspapier der katholischer Träger von Krankenhäusern, Senioreneinrichtungen und Behinderteneinrichtungen liegt ganz auf der Linie dessen, was Kardinal Karl Lehmann bereits im September 2014 formuliert hat: „Die katholische Kirche spricht sich nachdrücklich gegen alle Formen der aktiven Sterbehilfe und der Beihilfe zur Selbsttötung aus.“ Kardinal Reinhard Marx, Vorsitzender der Deutschen Bischofskonferenz, zeigte sich bei der Abschlusspressekonferenz der Herbst-Vollversammlung 2015 der Deutschen Bischofskonferenz in Fulda „sehr zuversichtlich, dass diejenigen, die in unserem Land politische Verantwortung tragen, die Bedürfnisse der Menschen in den Mittelpunkt stellen, die auf Grund von Alter, Krankheit oder Einsamkeit des besonderen Schutzes der Gemeinschaft bedürfen. Das bedeutet, dass wir eine nachhaltige Verbesserung der Palliativ- und Hospizversorgung genauso brauchen wie eine klare Absage an jene, die im assistierten Suizid eine normale Behandlungsoption am Ende des Lebens sehen. Das menschliche Leben in all seinen Phasen zu schützen, verlangt die unantastbare Würde eines jeden Menschen.“

Wie nachfolgend in einer Zusammenstellung der Internetseite das-parlament.de dargestellt ist, sieht nur der Gesetzentwurf der Abgeordneten Sensburg/Dörflinger/Hüppe ein striktes Verbot des assistierten Suizids vor. Dieser Gesetzentwurf ist auch der einzigen der nach Ansicht des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages verfassungskonform sei. Der Dienst hatte im August deutlich gemacht, dass die anderen drei Gesetzentwürfe, die den assistierten Suizid erlauben wollen, verfassungswidrig seien.

Bei der Entscheidung über die Gesetzesnovelle zum Thema assistierter Suizid wird besonders klar erkennbar, welche Werte die Gesellschaft prägen und zusammenhalten. Deshalb ist es - nicht nur um die Abgeordneten mit der Entscheidung für den Schutz des Lebens bis an sein Ende nicht alleine zu lassen - wichtig, sich in die Diskussion einzuschalten um mögliche Dammbrüche, die es in anderen Ländern in dieser Thematik bereits gibt, abzuwehren. Nutzen Sie daher die Möglichkeit, den Gesetzesentwurf der Abgeordneten Sensburg/Dörflinger/Hüppe durch die Teilnahme an der Online-Petition bei CiticenGo zu unterstützen. Wer mehr tun möchte, kann sich per Telefon, Mail oder Post mit den Büros seiner Wahlkreisabgeordneten in Verbindung setzten und seine Meinung auf diesem Weg kundtun.

Kontakt zum Autor: kommentar@schoenstatt.de

Vom Totalverbot der Beihilfe zum Suizid bis zur rechtlichen Freigabe für die Ärzte

Anstiftung und Beihilfe zum Suizid sollen unter Strafe gestellt werden

Der Vorschlag von Patrick Sensburg (CDU), Thomas Dörflinger (CDU) sowie 33 weiteren Abgeordneten (18/5376) sieht eine radikale Änderung der Rechtslage vor. Anstiftung und Beihilfe zum Suizid sollen unter Strafe gestellt werden. Bei einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren. Die Gruppe weist in der Begründung darauf hin, dass die Beihilfe in "extremen Ausnahmefällen" entschuldet sein könnte, das heißt, es würde keine Strafe verhängt.

Nur im Einzelfall

Der Gesetzentwurf von Michael Brand (CDU), Kerstin Griese (SPD) sowie 208 weiteren Abgeordneten (18/5373) sieht vor, die geschäftsmäßige Suizidassistenz durch Ärzte, Einzelpersonen oder Organisationen unter Strafe zu stellen. Es droht eine Geld- oder eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren. Dabei sollt es egal sein, ob die Betroffenen mit Gewinnerzielungsabsicht oder karitativ handeln. Nur in Einzelfällen beziehungsweise durch Angehörige oder dem Sterbewilligen nahestehende Personen soll die Hilfe zur Selbsttötung erlaubt bleiben.

Regeln für Ärzte

Ein Entwurf von Peter Hintze (CDU), Carola Reimann (SPD) sowie 105 weiteren Abgeordneten (18/5374) sieht vor, durch eine Änderung im Bürgerlichen Gesetzbuch die Suizidbeihilfe für Ärzte zu ermöglichen und zu regeln. Voraussetzung dafür soll unter anderem eine irreversible, tödliche Krankheit sein, deren erwartbare Leiden ein Patient durch einen Suizid abwenden möchte. Damit sollen Verbote im ärztlichen Standesrecht umgangen werden. Regelungen im Strafgesetzbuch sieht dieser Vorschlag nicht vor.

Straffreiheit der Suizidbeihilfe fortschreiben

Auch der Vorschlag von Renate Künast (Bündnis 90/Die Grünen), Petra Sitte (Die Linke) sowie 51 weiteren Unterzeichnern (18/5375) sieht vor, die bestehende Straffreiheit der Suizidbeihilfe fortzuschreiben. Davon umfasst ist auch die Beihilfe durch Ärzte als auch durch Organisationen, sofern sie keine gewerbsmäßigen Absichten verfolgen. Der Vorschlag sieht nicht vor, auf bestimmte Krankheitskriterien abzustellen. Ein strafbewehrtes Verbot - bis zu drei Jahren Freiheits- oder Geldstrafe - sieht der Entwurf hingegen für gewerbsmäßige Sterbehilfe vor.

Quelle: www.das-parlament.de

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