Schönstatt - Lexikon

Blankovollmacht

Blankovollmacht ist im Zusammenhang dessen zu verstehen, was die christliche Tradition auf unterschiedliche Weise mit der Intensivierung der Gottesbeziehung beschrieben hat. In der Blankovollmacht geschieht in Schönstatt vertiefte Hingabe an Maria (Liebesbündnis).

P. Kentenich hat diesen der Wirtschaftssprache entlehnten Begriff nach eigener Aussage einem Artikel von Peter Lippert entnommen und kreativ angewandt zur Beschreibung der genannten Haltung. Im Bild gesprochen geht es um das vertrauensvolle Ausstellen eines Blankoschecks. Maria hat sich im "Fiat" der Verkündigungsstunde (Lk 1,38) in vollkommener Weise dem Willen Gottes übereignet. Deshalb wird in der Hingabe des eigenen Willens an sie auch die Gleichförmigkeit mit dem göttlichen Willen vertieft. Hierin liegt das eigentliche Ziel der Blankovollmacht. Diese Gleichförmigkeit ist nicht als statischer Besitz dessen zu verstehen, der einmal die Blankovollmacht ausgestellt hat, sondern als dynamisch je neu anzueignende Haltung. Als solche basiert die Blankovollmacht nicht primär auf Einsicht und Willensentschluß, sondern vor allem auf dem kindlichen Vertrauen dem Bündnispartner Gott gegenüber. Als Liebesbündnis ist die Blankovollmacht ein gegenseitiges Geschehen: Der Hingabe des Menschen geht voraus und korrespondiert die liebende Zuwendung Gottes und Mariens. Blankovollmacht ist für P. Kentenich das eigentliche Heiligkeitsideal. In der Inscriptio entfaltet sich die Blankovollmacht zu ihrer Vollgestalt und sichert sie.

Der Begriff Blankovollmacht wurde erstmals öffentlich 1939 im Zusammenhang der Zweiten Gründungsurkunde gebraucht: "Es ist ein überaus beglückendes und beschwingendes Bewußtsein, zu wissen, daß alle, die mit uns in diesem Augenblick in unserem kleinen Heiligtum sich zusammenfinden, der Dreimal Wunderbaren Mutter von Schönstatt vollständige Blanko-Vollmacht über sich und ihr Leben geben!" Damals legten das 25jährige Gründungsjubiläum der Bewegung sowie die Verfolgungssituation durch den Nationalsozialismus den Schritt des vertieften Liebesbündnisses in der Blankovollmacht nahe.

Innerlich korrespondiert der Blankovollmacht eine entsprechende Gebetsweise (Gebet): ein immer tieferes Ruhen im Willen Gottes im "Gebet der Einfachheit", der "erworbenen Beschauung". Ihren Ausdruck findet die Blankovollmacht in der Verfügbarkeit des Menschen als Werkzeug (Werkzeugsfrömmigkeit) für die Pläne Gottes und der Gottesmutter, wie sie in Menschen und Ereignissen begegnen (Vorsehungsglaube). Einen klassischen Ausdruck hat die Blankovollmacht im Gebet "Nimm hin, o Herr" (HW 1945, 109-110) gefunden. Die symbolhafte Umsetzung ihrer marianischen Prägung hat die Blankovollmacht innerhalb der Schönstatt-Bewegung seit 1939 in der, Krönung Maxiens gefunden.

Siehe auch: Liebesbündnis, Inscriptio, Vorsehungsglaube, Werktagsheiligkeit.

Lit.: WH 1937,51-95; 2GU 1939; WihG 1941; Vortr 3./4.1.1966,221-237 (auszugsweise veröffentlicht und kommentiert in: H. King, Marianische Bundesspiritualität, Vallendar 1994,165-183).
H. King, Marianische Bundesspititualität, Vallendar 1994,38-42.

Autor: Daniela Mohr

Quelle: Schönstatt-Lexikon, Patris Verlag, Vallendar Schönstatt



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Last Update: 19.01.2002 18:09 Mail: Editor /Webmaster
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