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30. August 2017 | Deutschland | 

Ausschreibung des JKI-Preises 2018


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Das Josef-Kentenich-Institut (JKI) macht auf die Ausschreibung des sogenannten „JKI-Preises“ aufmerksam, der jeweils bei der Jahrestagung des wissenschaftlichen Instituts verliehen wird. Wissenschaftliche Arbeiten können, sofern sie den unten genannten Kriterien für eine Preisverleihung entsprechen, von Studierenden gerne eingereicht werden.

JKI Preis ist mit 500€ dotiert

Der mit 500,00 € dotierte JKI-Preis wird für Studienabschlussarbeiten verliehen, die sich mit Josef Kentenich und seinen Anliegen auseinandersetzen und sie in die wissenschaftliche Diskussion einbringen. Das Fachgebiet ist nicht auf die Theologie und auf die angrenzenden Disziplinen begrenzt. Lizentiatsarbeiten können prämiert werden, Promotions- und Habilitationsarbeiten hingegen nicht.

Das Josef-Kentenich-Institut

Am 8. Juli 1970 wurde das Josef-Kentenich-Institut, das diesen Preis jährlich ausschreibt, in Oberkirch gegründet. Es ist entstanden aus einer Initiative von Mitgliedern des Schönstatt-Instituts Diözesanpriester. Deren Ziel: aus den Erfahrungen ihres Theologiestudiums heraus die Anliegen des Gründers der Schönstattbewegung, Pater Josef Kentenich (1885-1968), in die Diskussion mit aktuellen Ergebnissen der theologischen, pädagogischen, psychologischen und sozialen Wissenschaften zu bringen und sie mit gegenwärtigen Problemen in Kirche und Gesellschaft zu konfrontieren. Es geht dem JKI also um eine tiefere wissenschaftliche Durchdringung des Ansatzes von Josef Kentenich und das Hineintragen seiner Anliegen in die heutige Wissenschaft.

jki-Preis

Der JKI-Preis

  1. Der JKI-Preis wird verliehen für Studienabschlussarbeiten, die sich mit Josef Kentenich und seinen Anliegen auseinandersetzen und sie in die wissenschaftliche Diskussion einbringen. Das Fachgebiet ist nicht auf die Theologie und auf angrenzende Disziplinen begrenzt. Lizentiatsarbeiten können prämiert werden, Promotions- und Habilitationsarbeiten hingegen nicht.
  2. Der JKI-Preis ist mit 500,00 € dotiert.
  3. Der JKI-Preis wird nach Möglichkeit jährlich verliehen. Sollte jedoch nur eine Arbeit eingereicht sein, kann die Preisverleihung ausgesetzt werden. Die eingereichte Arbeit wird für die Preisverleihung des darauffolgenden Jahres berücksichtigt. Sollte sie auch dann noch die einzige eingereichte Arbeit sein, ist die Arbeit zu begutachten.
  4. Bewerbungen für den JKI-Preis sollen bis zum 18. Oktober des Jahres beim Sekretariat des JKI, Tagungshaus Berg Moriah, 56337 Simmern/Westerwald, eingereicht werden. Das Präsidium kann auch später eingereichte Arbeiten berücksichtigen, sofern eine faire Begutachtung noch möglich ist.
  5. Der Arbeit sollen die Gutachten des wissenschaftlichen Begleiters und Korrektors, sowie die Benotung der Arbeit beigelegt werden.
  6. Die prämierte Arbeit soll sowohl unter fachwissenschaftlichen Aspekten als auch unter Gesichtspunkten der Kentenich-Forschung preiswürdig sein. Die Arbeit ist von mindestens einem Gutachter zu bewerten, der mit den Schriften und dem Denken Josef Kentenichs vertraut ist. Die Entscheidung über die Verleihung des Preises trifft das Präsidium des JKI. Eine Mehrheitsentscheidung ist ausreichend.
  7. In begründeten Ausnahmefällen kann der Preis auf zwei Arbeiten verteilt werden. Sollte im Vorjahr kein Preis vergeben worden sein, kann das Präsidium im begründeten Ausnahmefall auch zwei Preise verleihen.
  8. Mit der Verleihung des Preises erhält das Josef-Kentenich-Institut vom Preisträger bzw. von der Preisträgerin die Erlaubnis, die Arbeit auf seiner Homepage zu veröffentlichen und sie so Interessierten zugänglich zu machen. Nur in gut begründeten Ausnahmefällen kann das Präsidium darauf verzichten, diese Erlaubnis zu verlangen.
  9. Der Preis soll nach Möglichkeit auf der Jahrestagung des Josef-Kentenich-Institutes verliehen werden. Das Präsidium kann die Verleihung im Einzelfall auch zu einem anderen Zeitpunkt durchführen. Bei der Verleihung stellt der Preisträger bzw. die Preisträgerin seine/ihre Arbeit vor. Ein Laudator würdigt die Arbeit.

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